500 Millionen mehr für Hausärzte

Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung

01.02.2025·Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 31.01.2025 das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) beschlossen. Wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist die Abschaffung der Budgets für Hausärzte. Krankenkassen kritisieren das scharf: Trotz Höchststand bei den Beiträgen würde bis zu einer halben Milliarde Euro zusätzlich für Hausärzte aufgewendet, ohne dass dadurch ein Versorgungsplus für Versicherte entstehe.

Kurz nach Mitternacht wurde das Gesetz vom Bundestag noch gelesen und mit den Stimmen von SPD, B90/Die Grünen und FDP beschlossen. Für die Allgemeinen Ortskrankenkassen ein teures Wahlgeschenk an die Hausärzte zu Lasten der Beitragszahlenden: "Diese Nachtlesung ist wirklich bemerkenswert: Die Ampel ist längst Geschichte, und wir sehen zum Jahreswechsel historische Beitragssatzsprünge - auch, weil diese Koalition die versprochene Stabilisierung der GKV-Finanzen nicht hingekriegt hat. Trotzdem wird noch heimlich, still und leise eine Honorarverbesserung für Hausärzte ohne jeglichen Versorgungs-Mehrwert auf den Weg gebracht. Mit den damit extra ausgelobten rund 400 bis 500 Millionen Euro wird kein Hausarzt zusätzlich in strukturschwachen Gebieten angesiedelt, kein Patient früher oder besser behandelt. Das ist nur ein weiteres Beispiel für ein unausgegorenes Wahlgeschenk gegen die Interessen der Beitragszahlenden, das nichts bewirkt und Vertrauen in Sozialpolitik langfristig zerstört", so die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Ähnlich äußerten sich auch die Betriebs- und Ersatzkassen (vgl. "Links zum Thema").

Ministerium hofft auf schnellere Arzttermine

Nach den Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) soll das GVSG die ambulante Versorgung verbessern. So müssten "leicht chronisch Kranke" nicht mehr aus Abrechnungszwecken des Hausartzes alle drei Monate in die Praxis kommen. Auch hofft das BMG, dass wenn neue Patienten wieder abgerechnet werden können, Hausärzte mehr Zeit für diese aufwenden. Explizite Regelungen hierzu beinhaltet das Gesetz jedoch nicht.

Regelungen des GVSG im Überblick

Alle Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung einschließlich Hausbesuche werden künftig bundesweit vollständig und ohne Kürzungen vergütet (Entbudgetierung). Die Honorare können demnach ohne Begrenzung steigen, wenn neue Patienten in den Praxen aufgenommen oder wenn bei Patienten mehr Leistungen als bisher erbracht werden. Eine solche Regelung gibt es bereits seit 01.04.2023 für die Leistungen von Kinder- und Jugendärzten.

Patienten mit chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf müssen nicht mehr jedes Quartal aus Abrechnungsgründen einbestellt werden. Stattdessen kann die Arztpraxis für die jeweilige Erkrankung eine bis zu vier Quartale umfassende Versorgungspauschale abrechnen. Dies schafft Anreize, das System von überflüssigen Terminen und Wartezeiten zu entlasten und freie Kapazitäten zu schaffen.

Zusätzlich werden "Versorgerpraxen", die maßgeblich die hausärztliche Versorgung aufrechterhalten, künftig besonders honoriert. Sie erhalten eine Vorhaltepauschale. Damit können Hausärztinnen und Hausärzte umso besser vergütet werden, je mehr Voraussetzungen sie erfüllen, wie zum Beispiel bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten oder ein bedarfsgerechtes Angebot von Haus- und Heimbesuchen.

Erwachsene, Kinder und Jugendliche, die unter schweren Krankheiten leiden oder von Behinderungen betroffen sind, erhalten einen besseren Zugang zu medizinisch notwendigen Hilfsmitteln. Hierfür werden die entsprechenden Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen beschleunigt und vereinfacht. Das gilt für Personen, die in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und in Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) behandelt werden.

In Fällen, in denen Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung bestehen, entfällt künftig die Altersbeschränkung für die Leistung von Notfallkontrazeptiva.

Fristverlängerung für Verbandmittel: Die Erstattungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung wird bis Anfang Dezember 2025 verlängert. Dies schafft Rechtssicherheit rund um eine ausgelaufene Übergangsregelung im SGB V und räumt den betreffenden Akteurinnen und Akteuren - insbesondere dem Gemeinsamen Bundesausschuss und den Herstellern - mehr Zeit zur Durchführung der Beratungsverfahren ein.


GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben

Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik

Termine

Termine zu den Themen­bereichen Sozialver­sicherung, Krankenkassen und Karriere in der GKV:

Terminhinweise, Kalender
Weitere News

Klage gegen Krankenhausreform

Sozialverband hält Finanzierung aus Beitragsgeldern für verfassungswidrig

Der Sozialverband VdK hat angekündigt, mit seinen Mitgliedern gegen die Finanzierung der Krankenhausreform vor Gericht zu ziehen. Der Gesetzgeber bediene... mehr


Vorstoß der Grünen

Sozialversicherungsbeiträge auf Kapitalerträge verraten weitere Absicht

Robert Habeck, Kanzlerkandidat der B90/Die Grünen, möchte Kapitalerträge zur Verbeitragung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung heranziehen. Manifestiert ist der Vorschlag im... mehr


Beitragssätze bis 19 Prozent (vollständige Liste)

Zusatzbeiträge der Krankenkassen steigen ab 2025 deutlich

Nicht nur die Zahl und die Höhe der Anpassungen, sondern auch die absoluten Zusatzbeitragssätze erreichen 2025 eine Rekordhöhe. In der... mehr

mehr News ...