Milliarden für den Staat
Bundeskanzler Merz zur ungerechten Belastung der GKV-Beitragszahler
04.05.2026·Im Interview mit Caren Miosga hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am 03.05.2026 erläutert, warum er die milliardenschwere Belastung der Beitragszahler im Zuge der Gesundheitsreform für richtig hält. Bei der Begründung hat er sich in Verwechselungen, unzulässigen Vergleichen und Widersprüchlichkeiten verfangen.
In ihrer gleichnamigen ARD-Sendung hat Caren Miosga den Kanzler am Sonntagabend auf verschiedene aktuelle Themenbereiche angesprochen, auch auf die von der Regierung beschlossene Gesundheitsreform. So habe die SPD bereits die Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern stark kritisiert und Nachverhandlungen gefordert. Auf ihre Frage an Merz, warum er trotzdem meint, dass die Reform durch den Bundestag kommt, zeigt sich Merz über den Widerstand der SPD verwundert.
Merz: SPD wollte Familienversicherung komplett streichen
Der von der SPD angekündigte Widerstand überrasche ihn. Die Familienversicherung in der GKV sei wie das Ehegattensplitting im Steuerrecht. Dieses wolle die SPD abschaffen. Bezüglich der Gesundheitsreform, so Merz, habe die SPD auch die "Mitversicherung ganz abschaffen" wollen. Ziel der nun lediglich reduzierten Familienversicherung sei es, "dass beide (Ehe-)Partner arbeiten". Merz bezeichnete diesen Punkt als ein wesentliches Element der Reform.
Auf die Frage, ob diese und weitere Einschränkungen auch für Beamte gelten werden, antwortete Merz, dass bei der Beihilfe noch einiges zu korrigieren sei. Dies falle jedoch nicht in die Zuständigkeit dieses Reformvorhabens aus dem "A&S-Ministerium", so Merz. Gemeint war damit offenbar das von Ministerin Bärbel Baas (SPD) geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Richtig wäre aber das von Nina Warken geführte Bundesgesundheitsministerium (BMG). Auf nochmalige Nachfrage zum Beihilferecht der Beamten bestätigte Merz, dass diese Korrekturen kommen werden.
Erstattung der Kosten bei Bürgergeld "ein Witz"
Besonders strittig bei der Gesundheitsreform sei laut Miosga die Frage, ob die Kosten für Menschen in Grundsicherung (ehemals Bürgergeld) künftig ganz aus dem (Bundes-)Haushalt gezahlt werden, oder weiterhin aus dem Topf der GKV. Von Merz wollte sie wissen, ob er die bisherige einseitige Belastung der GKV-Beitragszahler gerecht fände. Merz: "Die Krankenversicherungen klagen dagegen zurzeit beim Bundessozialgericht" (Anmerkung der Redaktion: richtig ist beim Landessozialgericht NRW), aber es gebe "gute Argumente es so oder so zu sehen". Der Bund zahle je Grundsicherungsempfänger 144 Euro pro Monat. Die Mitversicherung Familienangehöriger gelte dabei nur bis 16 Jahre. Ab 2027 soll der Beitrag im Zuge der Reform in Summe um 250 Millionen Euro und ab 2028 um jährlich plus 500 Millionen Euro steigen. Dies klinge viel, so Miosga, aber angesichts der Finanzierungslücke von 12 Milliarden Euro sei dies doch eher "ein Witz". Merz ging hierauf nicht direkt ein, verwies jedoch auf die Arbeitslosen, für die das Solidaritätsprinzip ja auch gelte. Die Frage sei: "Muss man das anders finanzieren, oder nicht". Merz verwies nochmals auf die 250 Millionen Euro. Dies sei ein Einstieg, der die kommenden Jahre wachse.
Merz bestreitet Belastung der GKV-Beitragszahler
Absurd daran sei, so Miosga, wenn der Finanzminister gleichzeitig und parallel zu diesem Einstieg 2 Milliarden aus dem Zuschuss für die GKV herausnehme und unterm Strich eine Belastung für die Beitragszahler bleibe.
Das sei "nur vordergründig richtig", so Merz. Der Bundeszuschuss für die GKV sei in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und solle nun auf das Maß zurückgeführt werden, was er einmal hatte. Genauere Zahlen nannte der Kanzler nicht. Es bestehe eine Verständigung mit dem Finanzminister, dass die Sozialversicherungen, also auch die GKV, einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung des Bundes leisten sollen. Der Sozialetat wachse zu schnell auf und das müsse begrenzt werden, so Merz.
Kanzler verkennt Funktionsweise des Solidarprinzips
Damit bleibe laut Miosga das Gefühl der Ungerechtigkeit, dass fast nur die GKV für die Versorgung der Grundsicherungsempfänger aufkomme. Dies bestritt der Kanzler: "Also nochmal, das stimmt so eben nicht." Der Staat bezahle die 144 Euro je Empfänger. Dies sei nicht viel, aber eine Verkäuferin mit Familie zahle noch weniger in die GKV und habe trotzdem den vollen Krankenversicherungsschutz mit der ganzen Familie. Die Aussage blieb in der Sendung ohne Widerspruch.
Merz widerspricht sich zu Lohnnebenkosten
An dieser Stelle wird ein Widerspruch in der Argumentation des Bundeskanzlers besonders deutlich. Bezüglich der SPD-Absicht zur stärkeren Besteuerung höherer Einkommen stellt Merz bei Miosga fest, dass die Belastung des Faktors Arbeit schon jetzt zu hoch sei. Ein durchschnittlicher Arbeitnehmer zahle in Deutschland knapp die Hälfte seines Einkommens für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. In Luxemburg liege der Betrag bei 40 Prozent und in den USA bei 30 Prozent. Wir müssen aufpassen, so Merz, "dass wir die Schraube hier nicht überdrehen".
Genau dies bewirkt jedoch die aktuelle Politik. Der Faktor Arbeit wird mit Milliarden belastet, die der GKV vom Bund über zu geringe Beiträge bei der Grundsicherung und über Kürzungen beim Bundeszuschuss entzogen werden.
Bundeszuschuss an die GKV ist keine Subvention
Die Funktion und Zweckbindung des Bundeszuschusses scheinen für Friedrich Merz zudem unklar. So kam Miosga im Verlauf des Interviews auch zum Thema Subventionsabbau. Merz fragte sie, wie er den Vorschlag des CDU-Generalsekretärs Carsten Linnemann fände, statt in Einzelfällen alle Subventionen um 10 Prozent zu reduzieren. "Klingt gut", so Merz. Zu berücksichtigen sei jedoch, dass im Bundeshaushalt zwischen 80 und 90 Prozent der Ausgaben durch gesetzliche Verpflichtungen ausgelöst werden. Es würden also Hunderte Gesetze betroffen sein, auch z. B. der Zuschuss zur GKV.
Hier wird das Grundverständnis des Regierungschefs zum Bundeszuschuss an die GKV deutlich. Anders als der Kontext es hergibt, ist dieser keine Subvention. Höhe und Verwendungszweck sind gesetzlich definiert. In § 221 SGB V heißt es: "Der Bund leistet zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen jährlich 14,5 Milliarden Euro..." Insgesamt wendet die GKV jährlich rund 60 Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen auf (vgl. "Links zum Thema"). Diese kommen der gesamten Gesellschaft und nicht nur der GKV zugute. Die Finanzierung müsste deshalb aus Steuern und nicht aus Beiträgen erfolgen. Schon jetzt werden damit rund 45 Milliarden Euro des Bundeshaushaltes aus Beiträgen der GKV subventioniert und nicht umgekehrt.
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- Höhe des GKV-Bundeszuschusses von 2004 bis 2025 (extern)
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