Bundestag beschließt Apothekenreform

Krankenkassen: Versorgung der Patienten wird teurer, aber nicht besser

26.05.2026·Der Bundestag hat am Freitag (22.05.2026) das Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) beschlossen. Das Gesetz beinhaltet Neuregelungen für Apotheken in den Bereichen Leistungsspektrum, Vergütung und Bürokratie sowie Regelungen zur Stärkung der Pharmaindustrie. Ärzte und Krankenkassen üben deutliche Kritik an den vorgesehenen Maßnahmen. Die Reform sei für Patienten potenziell gefährlich und verteuere die Versorgung ohne sie zu verbessern.

Ein Kernpunkt des ApoVWG ist die Stärkung der flächendeckenden Vor-Ort-Versorgung durch Apotheken mit dem Ziel einer sicheren Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, insbesondere im ländlichen Raum. Dazu erhalten Apotheken künftig die Möglichkeit zum Angebot von Präventions-, Impf- und Diagnostikleistungen durch qualifiziertes Personal. Begleitet werden die Maßnahmen durch Anpassungen an den Vergütungsregelungen und zur Reduzierung der Bürokratie. Mit Blick auf die Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa wird zudem die Pharmaindustrie finanziell gestärkt. Kritisiert wird das Gesetz von den Krankenkassen. Trotz leerer Kassen werde die Versorgung durch Unschärfen im Gesetz sowie Geschenke an Pharmaunternehmen weiter verteuert, ohne dass sich dies auf die Qualität der Versorgung positiv auswirke. Auch die Ärzteschaft sieht wesentliche Punkte des ApoVWG kritisch. Diese könnten für Patienten mit ernsten Konsequenzen verbunden sein.

Wesentliche Regelungen des ApoVWG

Zur Stärkung von Apothekenstandorten insbesondere in ländlichen Gebieten wird die Notdienstpauschale nahezu verdoppelt und ein neuer Zuschuss für Teilnotdienste eingeführt. Zudem ist es künftig leichter, Zweigapotheken in ländlichen Regionen zu gründen.
Erprobung der vorübergehenden Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs in ländlichen Regionen durch erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), um die Arzneimittelversorgung sicherzustellen.
Durch die Erweiterung des Leistungsspektrums in Apotheken erhält die Bevölkerung einen niedrigschwelligen Zugang zu Impf-, Test- und Präventionsangeboten: Impfen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind (z.B. Tetanus, FSME), Schnelltests gegen bestimmte Erreger, Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken, neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) zur Prävention und Früherkennung von Erkrankungsrisiken (Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes) sowie Beratungen zur Rauchentwöhnung.
Abgabe von bestimmten verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Rezept in dringenden Fällen als Anschlussverordnung bei einer Dauermedikation und bei akuten unkomplizierten Erkrankungen. Für die Bestimmung dieser unkomplizierten Erkrankungen wird das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Abstimmung mit den Arzneimittelkommissionen der deutschen Ärzteschaft und der Deutschen Apotheker innerhalb eines Jahres einen fachlichen Vorschlag erarbeiten. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kann diesen Vorschlag per Rechtsverordnung umsetzen.
Nullretaxationen aus formalen Gründen werden ausgeschlossen: Gibt die Apotheke ein medizinisch gleichwertiges Arzneimittel wie das eigentlich abzugebende Arzneimittel ab, darf die Krankenkasse die Abrechnung der Apotheke nicht mehr aus formalen Gründen beanstanden.
Apotheken sollen künftig bei der Einlösung von Arzneimittelverordnungen ein vorrätiges Arzneimittel abgeben dürfen, sofern rabattierte Arzneimittel nicht verfügbar sind.
Im Hinblick auf flexiblere Arbeitszeitmodelle kann die Apothekenleitung von Filial- oder Zweigapotheken auch durch zwei Personen wahrgenommen werden.

Inhalte der Änderungsanträge im parlamentarischen Verfahren

Die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke ist nur als Erweiterung einer bestehenden Betriebserlaubnis einer nahegelegenen Apotheke möglich. Eine isolierte Gründung von Apotheken in Fremdbesitz ist auch künftig nicht möglich.
Impfungen sind nicht nur durch Apotheker, sondern nach erfolgreicher ärztlicher Schulung auch durch PTA, Pharmazieingenieure sowie Pharmazeuten im Praktikum möglich.
Die im Fonds für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL-Fonds) aufgelaufenen Finanzmittel werden nutzbar gemacht, der pDL-Fonds wird durch diesen Mechanismus abgeschmolzen. Die Abrechnung der pDL erfolgt künftig direkt zwischen Apotheke und Krankenkasse. Die Kostenträger profitieren im gleichen Zeitraum von einem entsprechend gesenkten Arzneimittelpreis.
Venöse Blutentnahmen sind in Zukunft in Apotheken bei Erwachsenen zu diagnostischen Zwecken möglich
Befristeter Ausschluss von exklusiven Rabattverträgen für sogenannte Biosimilars (patentfreie biologische Arzneimittel) zur Stärkung der Produktion in Deutschland und Europa und der Versorgungssicherheit.

Zur Umsetzung weiterer Teile der Apothekenreform - etwa zum Versandhandel mit Arzneimitteln, zur Wiederermöglichung von Skonti und zur Verhandlungslösung der Selbstverwaltung zur Anpassung der Apothekenhonorare - wird derzeit parallel zum ApoVWG eine Rechtsverordnung finalisiert.

Zur Anhebung des Apothekenpackungsfixums befindet sich das BMG derzeit in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als zuständigem Verordnungsgeber. Im Koalitionsvertrag ist eine Anhebung auf 9,50 Euro je verschreibungspflichtigem Arzneimittel vereinbart.

Heftige Kritik der Ärzteschaft und der Krankenkassen

Ärzteverbände, Kassenärztliche Vereinigungen (KVn) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben im Vorfeld des Beschlusses davor gewarnt, Apothekern originär ärztliche Aufgaben zu übertragen. Ärztliche Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie seien keine Bausteine, die nach Belieben in andere Hände gegeben werden dürften. Die jetzt vom Bundestag beschlossenen Maßnahmen könnten laut KBV für Patienten, die dies tatsächlich in Anspruch nehmen wollen, mit ernsten Konsequenzen verbunden sein. Das Ganze sei das Gegenteil von evidenzbasierter Medizin, wirtschaftlichem Handeln und der Vermeidung von Doppelstrukturen. "Schlimmer geht´s immer, scheint das aktuelle Motto der Politik zu lauten", erklären die Vorstände der KBV, Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.

Ähnlich kritisch äußert sich Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin im GKV-Spitzenverband: "Die Politik war angetreten, die Apothekenversorgung mit guten Ansätzen zu reformieren. Auf den letzten Metern ist aus dem ... Apotheken-Gesetz aber eine Mogelpackung geworden. Die Apothekenversorgung wird damit in Zukunft nur teurer, aber im Wesentlichen nicht besser. Bezahlen müssen das die ... Beitragszahler ... Für nächstes Jahr kommen damit Mehrkosten von deutlich über einer Milliarde Euro auf uns zu. Solche horrenden Ausgabenaufwüchse stehen völlig im Widerspruch zu dem aktuell laufenden Reformprozess zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung".

Alleine die Erhöhung des Apothekenfixums koste die GKV pro Jahr rund 875 Millionen Euro. Per Gießkanne bekämen große, absatzstarke Apotheken mit hohen Millionenumsätzen noch mehr Geld. Kleinere Apotheken würden hingegen weniger stark gefördert. Dies sorge alleine für Mehrkosten, aber nicht für eine faire und leistungsgerechte Anpassung der Apothekenvergütung, so Stoff-Ahnis. Als Geschenk für die Pharmaindustrie bezeichnet die Vorständin den Ausschluss von Rabattverträgen für Biosimilars. Dadurch fehlten den Kassen kurzfristige Einsparmöglichkeiten von rund 500 Millionen Euro. Angesichts der schlechten Finanzlage der GKV gehe das völlig an der Realität vorbei.


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