Bundestag beschließt Apothekenreform
Krankenkassen: Versorgung der Patienten wird teurer, aber nicht besser
26.05.2026·Der Bundestag hat am Freitag (22.05.2026) das Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) beschlossen. Das Gesetz beinhaltet Neuregelungen für Apotheken in den Bereichen Leistungsspektrum, Vergütung und Bürokratie sowie Regelungen zur Stärkung der Pharmaindustrie. Ärzte und Krankenkassen üben deutliche Kritik an den vorgesehenen Maßnahmen. Die Reform sei für Patienten potenziell gefährlich und verteuere die Versorgung ohne sie zu verbessern.
Wesentliche Regelungen des ApoVWG
Inhalte der Änderungsanträge im parlamentarischen Verfahren
Zur Umsetzung weiterer Teile der Apothekenreform - etwa zum Versandhandel mit Arzneimitteln, zur Wiederermöglichung von Skonti und zur Verhandlungslösung der Selbstverwaltung zur Anpassung der Apothekenhonorare - wird derzeit parallel zum ApoVWG eine Rechtsverordnung finalisiert.
Zur Anhebung des Apothekenpackungsfixums befindet sich das BMG derzeit in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als zuständigem Verordnungsgeber. Im Koalitionsvertrag ist eine Anhebung auf 9,50 Euro je verschreibungspflichtigem Arzneimittel vereinbart.
Heftige Kritik der Ärzteschaft und der Krankenkassen
Ärzteverbände, Kassenärztliche Vereinigungen (KVn) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben im Vorfeld des Beschlusses davor gewarnt, Apothekern originär ärztliche Aufgaben zu übertragen. Ärztliche Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie seien keine Bausteine, die nach Belieben in andere Hände gegeben werden dürften. Die jetzt vom Bundestag beschlossenen Maßnahmen könnten laut KBV für Patienten, die dies tatsächlich in Anspruch nehmen wollen, mit ernsten Konsequenzen verbunden sein. Das Ganze sei das Gegenteil von evidenzbasierter Medizin, wirtschaftlichem Handeln und der Vermeidung von Doppelstrukturen. "Schlimmer geht´s immer, scheint das aktuelle Motto der Politik zu lauten", erklären die Vorstände der KBV, Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.
Ähnlich kritisch äußert sich Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin im GKV-Spitzenverband: "Die Politik war angetreten, die Apothekenversorgung mit guten Ansätzen zu reformieren. Auf den letzten Metern ist aus dem ... Apotheken-Gesetz aber eine Mogelpackung geworden. Die Apothekenversorgung wird damit in Zukunft nur teurer, aber im Wesentlichen nicht besser. Bezahlen müssen das die ... Beitragszahler ... Für nächstes Jahr kommen damit Mehrkosten von deutlich über einer Milliarde Euro auf uns zu. Solche horrenden Ausgabenaufwüchse stehen völlig im Widerspruch zu dem aktuell laufenden Reformprozess zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung".
Alleine die Erhöhung des Apothekenfixums koste die GKV pro Jahr rund 875 Millionen Euro. Per Gießkanne bekämen große, absatzstarke Apotheken mit hohen Millionenumsätzen noch mehr Geld. Kleinere Apotheken würden hingegen weniger stark gefördert. Dies sorge alleine für Mehrkosten, aber nicht für eine faire und leistungsgerechte Anpassung der Apothekenvergütung, so Stoff-Ahnis. Als Geschenk für die Pharmaindustrie bezeichnet die Vorständin den Ausschluss von Rabattverträgen für Biosimilars. Dadurch fehlten den Kassen kurzfristige Einsparmöglichkeiten von rund 500 Millionen Euro. Angesichts der schlechten Finanzlage der GKV gehe das völlig an der Realität vorbei.
- KBV-Vorstand zum ApoVWG: "Schlimmer geht´s immer"
- GKV-Spitzenverband zum ApoVWG / Apothekenreform macht die Versorgung teurer, aber nicht besser
- Ersatzkassenverband vdek zur Apothekenreform: "Einige Fortschritte, aber erhebliche Mehrausgaben"
- TK zum ApoVWG: Rabattverbot für Biosimilars widerspricht Einsparzielen
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben
Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik