Landessozialgericht
E-Bikes sind Alltagsgegenstände - Krankenkasse muss nicht zahlen
30.03.2015·Die Vergrößerung des Aktionsradius Behinderter durch ein Fahrrad gehört nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für das Grundbedürfnis auf Fortbewegung reiche ein Selbstfahrerrollstuhl im Nahbereich. So lautet der Tenor der aktuellen Rechtsprechung.
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