Künstliche Befruchtung
GKV-Zuschuss weiterhin nur für Verheiratete zulässig
14.06.2014·Nach einem Urteil des Landesozialgerichts Berlin-Brandenburg ist die künstliche Befruchtung für Unverheiratete auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin nicht möglich.
Als angemeldeter Nutzer von krankenkassen direkt haben Sie neben dem vollen Lesezugriff für alle Inhalte weitere Vorteile:
- Zeitlich unbegrenzte Recherchemöglichkeit im kompletten Archiv,
- Persönliche Lese- und Merkliste mit Notizfunktion,
- Sie erhalten neue Inhalte per E-Mail (optional)
- Einrichtung eines individuellen GKV-Stellenalarms (Benachrichtigung über neue Stellenanzeigen per E-Mail),
- Höhere Detailstufe bei den Daten der Krankenkassen,
- Mehr Infos und Funktionen, z. B. beim Midijobrechner (vormals Gleitzonenrechner), bei Angaben zu Vorstandsbezügen, etc.
- Zusätzliche Inhalte und Optionen beim GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben
Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik