GKV-Finanzentwicklung im 1. Quartal 2026

BMG sieht Beitragssätze für 2027 unter Druck

23.06.2026·Aufgrund der Beitragssatzanhebungen zum Jahresbeginn konnten die 93 gesetzlichen Krankenkassen ihre Rücklagen erstmals seit 1,5 Jahren wieder auf die gesetzlich vorgeschriebene Höhe aufstocken. Für 2027 drohen jedoch trotz des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) weitere Beitragssteigerungen. Gründe sind die anhaltend hohe Dynamik bei den Leistungsausgaben der Kassen und eine bisher unzureichende Reform.

Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 94,4 Milliarden Euro (+4,1 Prozent) standen im 1. Quartal 2026 Ausgaben in Höhe von 93,1 Milliarden Euro gegenüber. Hieraus leitet sich rechnerisch ein Überschuss von 1,3 Milliarden Euro ab, welcher jedoch vorrangig zur gesetzlich vorgesehenen Auffüllung der Finanzreserven eingesetzt werden musste. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einer gleichbleibenden Anzahl von Versicherten einen Zuwachs von +7,7 Prozent und überstiegen die Entwicklung der Einnahmen damit um 3,6 Prozentpunkte. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz entsprach Ende März 3,13 Prozent. Er lag damit deutlich oberhalb des Ende Oktober 2025 vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für 2026 als durchschnittlich ausgabendeckend festgelegten Zusatzbeitragssatzes von 2,9 Prozent.

"Die Finanzergebnisse für das 1. Quartal unterstreichen die extrem angespannte Lage in der gesetzlichen Krankenversicherung", so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am 19.06.2026 in Berlin. Die Ausgaben stiegen nahezu doppelt so stark wie die Einnahmen. "Dies... führt nochmal zu einer höheren Finanzierungslücke im kommenden Jahr von insgesamt 19 Milliarden Euro. Um Beitragssteigerungen auszuschließen, muss das Entlastungsvolumen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes um weitere 2,5 Milliarden Euro erhöht werden", so die Ministerin. Zur neuen Defiziterwartung und den Anforderungen an das GKV-BStabG vgl. auch "Links zum Thema".

GKV-Überschuss fließt in Mindestrücklage

Erstmals seit dem 3. Quartal 2024 liegen die Rücklagen der Kassen durch den Zufluss des Überschusses aus dem 1. Quartal 2026 wieder auf der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe von mindestens 0,2 Monatsausgaben. Sie steigen in Summe um 1,08 Milliarden Euro von 5,1 Milliarden Euro (Ende 2025) auf 6,18 Milliarden Euro zum 31.03.2026.
Politik zwang Kassen zum Abbau der Rücklagen
Das Problem der zu geringen Rücklagen begleitet die Krankenkassen schon seit Jahren und ist politisch bedingt. Mit einst hohen Rücklagen (2018: 21 Milliarden Euro) wurden Begehrlichkeiten der Politik geweckt. Mit dem Slogan "die Krankenkassen sind keine Sparkassen" zog der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) durch die Medienlandschaft und nutzte das Geld der Beitragszahler für teure Reformen zu Gunsten der Leistungserbringer. Drei Jahre später waren die Rücklagen bereits auf 11 Milliarden Euro gesunken. Fortgesetzt wurde diese Politik von Karl Lauterbach (SPD) ab 2021. Beiden Ministern war es hierdurch möglich, teure Pläne zu Lasten der Beitragszahler umzusetzen, ohne dass die Ausgaben hiefür an einem entsprechend höheren Beitragssatz ablesbar waren oder von strukturellen Reformen begleitet wurden. Der Preis war das Ausbluten der Krankenkassen bis zu einem Tiefpunkt der Rücklagen (nach der Amtszeit beider Minister) Anfang 2025 mit 3,6 Milliarden Euro bzw. 0,1 Monatsausgaben. Mehr Infos hierzu unter "Links zum Thema".
Ergebnis des Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds verfügte zum Stichtag 15.01.2026 über eine Liquiditätsreserve von rund 7,1 Milliarden Euro . Er verzeichnete im ersten Quartal 2026 ein Defizit von 3,0 Milliarden Euro. Der größere Teil dieses Defizits ist saisonüblich: So fließen die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatliche Zuweisungen in konstanter Höhe an die Krankenkassen, während die Einnahmen unterjährig erheblich schwanken und insbesondere im 4. Quartal aufgrund der Verbeitragung von Jahressonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld höher ausfallen. Die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 4,1 Prozent.

Hohe Leistungsausgaben, sinkende Verwaltungskosten

Von Januar bis März 2026 verzeichneten die Krankenkassen einen weiterhin äußerst dynamischen Anstieg der Leistungsausgaben von 8,0 Prozent (zusammen mit den Verwaltungskosten: +7,7 Prozent). Sie steigen damit ähnlich stark wie im Vorjahr und weiterhin deutlich über dem langfristigen Durchschnitt. Die Verwaltungskostensteigerung stagnierten auf dem Vorjahresniveau. In absoluten Zahlen stiegen die Leistungsausgaben der Krankenkassen um 6,6 Milliarden Euro und die Verwaltungskosten verminderten sich um eine Million Euro.

Ausgabenentwicklung einzelner Leistungsbereiche

Stationäre Behandlung
Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen sind im 1. Quartal um 9,3 Prozent bzw. 2,5 Milliarden Euro gestiegen und stellen damit den maßgeblichen Treiber der hohen Ausgabendynamik dar. Der prozentuale Zuwachs liegt mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnitt der jährlichen Zuwächse im Zeitraum 2013-2024 und nochmals leicht über der Dynamik im bisherigen Rekordjahr 2025.

Arzneimittel
Die Aufwendungen für die Versorgung mit Arzneimitteln stiegen um 6,4 Prozent bzw. 0,9 Milliarden Euro und damit etwas stärker als im Gesamtjahr 2025 (+5,7 Prozent). Auch in diesem Bereich liegt die Ausgabendynamik damit deutlich oberhalb der Zuwächse bei den beitragspflichtigen Einnahmen sowie oberhalb der durchschnittlichen jährlichen Zuwächse im Zeitraum 2013 bis 2024. Innerhalb der Arzneimittel verzeichnen die Aufwendungen für Arzneimittel im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung deutlich überdurchschnittliche Zuwächse (+29,6 Prozent bzw. +242 Millionen Euro).

Ambulante Behandlung
Auch die Ausgaben für ambulant-ärztliche Behandlungen, welche in den ersten drei Monaten des Jahres 2026 um 7,3 Prozent bzw. 1,0 Milliarde Euro wuchsen, zeigen eine gegenüber dem Vorjahresverlauf ungebrochen hohe Dynamik weit oberhalb des langjährigen Durchschnitts. Für die weiterhin hohe Rate sind neben dem Anstieg des bundeseinheitlichen Orientierungspunktwerts um 2,80 Prozent und den Vergütungen und Zuschlägen für Vermittlungsfälle (sog. TSVG-Konstellationen) auch Sondervergütungen (z.B. für die Befüllung der elektronischen Patientenakte) verantwortlich. Auch die Aufwendungen für die ambulante spezialfachärztliche Behandlung (+18 Prozent bzw. +29 Millionen Euro), und die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (+17 Prozent bzw. +38 Millionen Euro) sowie die Versorgung im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung (+16 Prozent bzw. +94 Millionen Euro) zeigten ein deutlich überdurchschnittliches Wachstum.

Medizinischen Behandlungspflege
Wie bereits in der Vergangenheit weist der personalintensive Bereich der medizinischen Behandlungspflege erneut ein stark überdurchschnittliches Wachstum von 11,2 Prozent (bzw. 0,3 Milliarden Euro) auf. Bereits seit 2013 ist dieser Bereich in jedem Jahr stärker als die GKV-Gesamtausgaben sowie stärker als die beitragspflichtigen Einnahmen gewachsen.

Heilmittel
Mit Ausnahme der Jahre 2017 und 2020 gilt dies auch für den Bereich Heilmittel, der im 1. Quartal 2026 erneut ein weit überdurchschnittliches Wachstum von 10,2 Prozent bzw. 357 Mio. Euro verzeichnet. Hierbei steigen insbesondere die Aufwendungen für die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung der Heilmittelerbringer (sog. "Blankoverordnung") in der Ergotherapie und Physiotherapie kräftig um 256 Millionen Euro, wenngleich hierbei zu beachten ist, dass ein Teil des Aufwuchses in diesem Teilbereich eine Verlagerung aus der bisherigen Heilmittelversorgung in diese neue Versorgungsform darstellt.

Vorsorge, Reha
Die Ausgaben für Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, die nach den pandemiebedingten Einbrüchen des Jahres 2020 im Schnitt um rund 10,4 Prozent pro Jahr wuchsen, entwickelten sich mit einer Steigerung von 9,0 Prozent bzw. 111 Millionen Euro ungebrochen dynamisch fort. Damit lag das prozentuale Wachstum in diesem Bereich im 1. Quartal rund dreimal so hoch wie im Schnitt der Jahre 2013 bis 2019.

Fahrkosten
Auch die Aufwendungen für Fahrkosten verzeichnen mit 9,2 Prozent (237 Millionen Euro) eine hohe Wachstumsrate. Innerhalb des Bereichs weisen vor allem die Aufwendungen für Fahrten mit Rettungswagen (+9,9 Prozent bzw. +127 Millionen Euro) sowie die Aufwendungen für Flugrettungen (+13,1 Prozent bzw. +9 Millionen Euro) hohe Wachstumsraten auf.

Weitere Leistungsbereiche
Auch die meisten anderen größeren Ausgabenbereiche wie Schutzimpfungen (+9,7 Prozent bzw. +80 Millionen Euro), Krankengeld (+6,8 Prozent bzw. +374 Millionen Euro), Zahnärztliche Behandlungen ohne Zahnersatz (+5,9 Prozent bzw. +221 Millionen Euro), Früherkennungsmaßnahmen (+5,6 Prozent bzw. +45 Millionen Euro) und Hilfsmittel (+4,6 Prozent bzw. +138 Millionen Euro) weisen Zuwachsraten auf, die oberhalb der Zuwächse bei den beitragspflichtigen Einnahmen liegen. Damit liegt die Ausgabendynamik in der Breite der GKV-Ausgabenbereiche seit einigen Jahren weit oberhalb dessen, was durch die gesamtwirtschaftliche Dynamik bei Löhnen, Gehältern und Renten der GKV-Mitglieder erwirtschaftet werden kann.

Bei der Interpretation der Daten des 1. Quartals ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen, insbesondere bei Ärzten und Zahnärzten, von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen. Die Finanzergebnisse für das 1. Halbjahr 2026 werden Ende August vorliegen.

Verwaltungskosten der Kassen sinken

Die Verwaltungskosten der Krankenkassen entwickeln sich sowohl im Teilbereich der sächlichen Verwaltungskosten (-1,9 Prozent bzw. - 24 Millionen Euro) als auch der persönlichen Verwaltungskosten (+3,3 Prozent bzw. +92 Millionen Euro) wesentlich moderater als die Leistungsausgaben. In absoluten Zahlen verminderten sich die Verwaltungskosten laut BMG insgesamt um eine Million Euro. Sie trügen damit nicht zum Aufwachsen der strukturellen Lücke zwischen Ausgaben- und Einnahmenwachstum in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei.


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