Hochriskante Geldanlage
Krankenkassen verlieren mindestens 170 Millionen Euro
22.07.2026·Mehreren gesetzlichen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) droht der Verlust von Millionenbeträgen, die sie in einen risikobehafteten Immobilienfonds investiert haben. Insgesamt geht es um 170 bis 500 Millionen Euro. Im Raum steht der Vorwurf der Täuschung über das Risiko des Investments. Mehrere Kassen und KVen haben deshalb Klage beim Landgericht Frankfurt eingereicht.
Genannt werden auf Kassenseite die Kaufmännische Krankenkasse KKH (47,4 Millionen Euro), Pronova BKK (10 Millionen Euro), BKK Gildemeister Seidensticker (7,9 Millionen Euro), die Novitas BKK, die mkk - Meine Krankenkasse (jeweils 5 Millionen Euro), die IKK Südwest (2 Millionen Euro), die AOK Bremen, die Bahn BKK, die BKK Pfalz, die SBK - Siemens BKK und die Viactiv Krankenkasse (letztgenannte Kassen haben keine Angaben zur Höhe des Investments gemacht).
Unter den Kassenärztlichen Vereinigungen haben den Berichten nach die KV Baden-Württemberg (50 Millionen Euro), die KV Hessen (30 Millionen Euro), die KV Schleswig-Holstein (16 Millionen Euro) sowie ohne Angabe der Höhe die KVn Berlin, Bremen und Westfalen-Lippe investiert.
Neben den 17 bisher bekannten Institutionen haben mindestens elf weitere Krankenkassen und KVen, teils über Umwege, in die betroffenen Verius-Fonds investiert. Dies berichtet die ARD-Tagesschau auf ihrer Internetseite unter Bezug auf Aussagen von Finanzfirmen. Die Fehlinvestitionen würden sich dadurch auf mehr als 500 Millionen Euro summieren.
Gesetzliche Vorgaben für Geldanlagen von Sozialversicherungsträgern
Das potenzielle Anlagevolumen der Sozialversicherungsträger ist gewaltig. Ende 2024 verfügten alle bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger - also nicht nur Krankenkassen - über Geldanlagen in Höhe von 83,7 Milliarden Euro, berichtet das Ärzteblatt unter Berufung auf Angaben des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS). Rund 59 Milliarden Euro davon würden als Einlagen verwaltet - dabei seien 12,1 Milliarden Euro in Wertpapieren angelegt und 11,5 Milliarden Euro in Investmentvermögen. Wie diese Anlagen im Einzelnen zu erfolgen haben und welches Risiko dabei eingegangen werden darf, regelt § 80 Sozialgesetzbuch IV
(1) Die Mittel der Versicherungsträger umfassen die Betriebsmittel, die Rücklage und das Verwaltungsvermögen. Sie sind so anzulegen und zu verwalten, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt wird und eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist.
(2) Die Mittel der Versicherungsträger sind getrennt von den Mitteln Dritter zu verwalten.
(3) Die Einhaltung der Grundsätze nach Absatz 1 Satz 2 ist durch ein qualifiziertes Anlage- und Risikomanagement sicherzustellen. Ausfall- und Liquiditätsrisiken sind durch eine Mischung und Streuung der Anlagen zu begrenzen. Die Versicherungsträger erlassen hierzu im Verhältnis zu Art und Umfang ihrer Anlagen angemessene Anlagerichtlinien.
Zusätzlich, aber ohne rechtsverbindlichen Charakter, hat das BAS als Aufsichtsbehörde einen Anlageleitfaden zum § 80 SGB IV formuliert (vgl. "Links zum Thema"). Dieser soll den Behörden als "Orientierungshilfe" dienen.
KVen und Kassen klagen vor dem Landgericht Frankfurt
Öffentlich Stellung bezogen hat von den betroffenen Körperschaften die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). In den Jahren 2019 bis 2022 habe sie Mittel des eigenen Verwaltungskostenhaushalts in die Verius-Immobilienfinanzierungsfonds IHS II und III investiert. Dessen Börsenhandel wurde im Dezember 2022 ausgesetzt. Seit 2025, so die KV, verdichten sich die Hinweise, dass diese Investition voraussichtlich größere Verluste mit sich bringt. Der Verwaltungskostenhaushalt werde im Wesentlichen über eine Umlage von Ärzten und Psychotherapeuten finanziert. Ärztliches Honorar oder Beitragsgelder von Krankenversicherten seien nicht betroffen.
Aus den der KVBW und anderen Betroffenen vorliegenden Erkenntnissen ergaben sich 2025 Anhaltspunkte dafür, dass die Anleger über die Sicherheit und die aufsichtsrechtliche Zulässigkeit dieser Anlagen bewusst getäuscht wurden. Deshalb hätten die KVBW und andere Anleger Ende 2025 beim Landgericht Frankfurt Klage auf Schadensersatz eingereicht.
Nach Angaben des Rechercheverbundes der NDR, WDR und der SZ haben neben der KVBW auch die KV Hessen, die KKH, die BKK Gildemeister Seidensticker und die Pronova BKK Klage beim Landgericht Frankfurt eingelegt.
Klageschriften basieren auf dem Vorwurf der Täuschung
Die dem Rechercheverbund vorliegenden Klageschriften seien weitgehend identisch formuliert. Bezogen würde sich auf "persönliche Treffen" und "diverse Telefonkonferenzen", in denen den Kassen und KVen versichert worden sei, dass die Investments sicher und den Vorgaben des SGB entsprechend seien. Eine Aufklärung über die "tatsächlichen Umstände" der Geldanlage sei nicht erfolgt.
Damit die Krankenkassen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben überhaupt in den Immobilienfinanzierungsfonds investieren konnten, wurde seitens des Finanzmanagements offenbar eine komplexe Schuldverschreibung auf den Verius-Immobilienfinanzierungsfonds aufgelegt. Diese hatte von der Ratingagentur Creditreform ein mittleres Risiko bescheinigt bekommen, was das Investment mit den Vorgaben des § 80 SGB IV kompatibel zu machen schien. Die Aufklärung über die Risiken dieser indirekten Investition in den Verius-Fonds ist jetzt offenbar Kern des Streits vor Gericht.
Verius-Risikofonds bereits seit 2022 eingefroren
Bei den Investitionen der Kassen und KVen geht es um einen Immobilienfinanzierungsfonds des Schweizer Vermögensverwalters Verius Capital. Statt echte Immobilien zu kaufen, vergab der Fonds sogenannte "Mezzanine-Kredite" (vgl. Box). Diese stehen von der Schuldnerqualität her zwischen klassischen Krediten und haftendem Eigenkapital. Das Ausfallrisiko war somit hoch. Etwas konkreter wird nach Information des Internetdienstes pfefferminzia.de das Fachmagazin "Portfolio Institutionell". Es gehe um "nachrangige Schuldverschreibungen von Immobilienprojektentwicklern". Nachrangig bedeute dabei, dass Gläubiger erst dann ihr Geld erhalten, nachdem alle normalen Anleihen ausgezahlt wurden - vorausgesetzt, dass noch was übrig ist.
Nachdem in der Zeit bis 2022 die Zinsen und Anleiherenditen sprunghaft gestiegen waren, gerieten zahlreiche Immobilienprojektentwickler unter Druck. Als Folge dessen hat der Verwalter des Verius-Fonds, Hauck & Aufhäuser Fund Services, den Fonds im November 2022 eingefroren. Die Auszahlung an Anleger war damit nicht mehr möglich. 2023 wurde der Fonds aufgelöst und mit Verlust ausgezahlt.
Haften die Vorstände der Kassen und KVen?
Hohe Verluste bei Geldanlagen werfen auch immer die Frage nach einem Schuldigen auf. Am Beispiel der KVWL wird deutlich, dass es hierbei auch um die Vorstände geht. Nach Informationen der Tagesschau hat sich die KV von ihrem für Investments zuständigen Vorstand inzwischen getrennt und verklagt ihn auf Schadensersatz in Millionenhöhe. Gegenüber NDR, WDR und SZ habe das Landgericht Dortmund bestätigt, dass es um den Vorwurf gehe, gegen interne Anlagerichtlinien verstoßen zu haben. Aus dem Bereich der Krankenkassen ist hierzu bisher nichts bekannt.
- Grundsätze des BAS für Geldanlagen von SV-Trägern (extern, PDF)
- KVBW Verius-Immobilienfinanzierungsfonds: Keine Beitragsgelder der Versicherten betroffen
- Einst hohe Rücklagen: Sozialversicherung investiert Milliarden in Wertpapiere
- Gesundheitsfonds / 6,9 Millionen Euro Strafzinsen aus Beitragsgeldern der Krankenkassen
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