Folgen der Gesetzgebung des PDSG

Bundesdatenschutzbeauftragter droht Kassen mit Untersagung der elektronischen Patientenakte (ePA)

19.08.2020·Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, hat in der Bundespressekonferenz am Mittwoch (19.08.2020) darauf hingewiesen, dass das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) in Teilen nicht der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspreche. Die DSGVO genieße jedoch Vorrang vor der nationalen Gesetzgebung und zwinge den BfDI hierdurch zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegen Krankenkassen, die elektronische Patientenakten für ihre Versicherten ab 01.01.2021 nur nach den Vorgaben des PDSG umsetzen.

Kelber weist auf die Folgen einer europarechtswidrigen Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten als Folge des PDSG hin: "Meine Behörde wird aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die gesetzlichen Krankenkassen in meiner Zuständigkeit ergreifen müssen, wenn das PDSG in seiner derzeitigen Fassung umgesetzt werden sollte. Meiner Auffassung nach verstößt...

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