Epidemische Lage nationaler Tragweite
Gemeinsamer Bundesausschuss: Corona-Sonderregeln verlängern sich
11.06.2021·Nachdem der Bundestages am 11.06.2021 den Fortbestand der epidemischen Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, verlängern sich einige Corona-Sonderregeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die Dauer dieser Sonderregeln ist an das Fortbestehen der epidemischen Lage geknüpft. Sie gelten damit bis mindestens zum 30.09.2021, es sei denn, der Bundestag hebt das Fortbestehen der epidemischen Lage vorher auf.
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