Bundessozialgericht

Krankenkasse muss Kosten für Augenbehandlung mit Lucentis vollständig übernehmen

05.09.2014·Gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen sich im Zuge der Behandlung mit Einmalspritzen nicht dem Risiko der Aufteilung in mehrere patientengerechte Darreichungsformen aussetzen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 02.09.2014 entschieden.

Lucentis ist als Arzneimittel für die Behandlung der altersbedingten Makuladegeneration, einer weit verbreiteten Augenkrankheit, in einer "Durchstechflasche zum einmaligen Gebrauch" zugelassen. Ein Arzt muss es - gegebenenfalls mehrmals in Zeitabständen - ins Auge des Patienten injizieren. Gesetzlich Krankenversicherte können die Behandlung bisher nur...

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