Bundessozialgericht
Krankenkasse muss Kosten für Augenbehandlung mit Lucentis vollständig übernehmen
05.09.2014·Gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen sich im Zuge der Behandlung mit Einmalspritzen nicht dem Risiko der Aufteilung in mehrere patientengerechte Darreichungsformen aussetzen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 02.09.2014 entschieden.
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