Bundessozialgericht
Kein weltweiter Versicherungsschutz durch gesetzliche Krankenkassen
01.06.2016·Beitragsmittel aus der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nicht zum Abschluss von Auslandsreise-Krankenversicherungen verwendet werden. Eine entsprechende Ermächtigung sehe das Gesetz nicht vor. Dies hat das Bundessozialgericht im Rechtstreit zwischen dem Bundesversicherungsamt und einer Betriebskrankenkasse entschieden.
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