Bund-Länder-Beschluss

Regierung will Kinderkrankengeld verdoppeln - auch ohne Erkrankung des Kindes

06.01.2021·Nach dem Beschluss von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie vom 05.01.2021 sollen die gesetzlichen Krankenkassen auch dann Kinderkrankengeld zahlen, wenn die Betreuung und Pflege des Kindes nicht aufgrund Krankheit, sondern wegen einer ausgesetzten Präsenzpflicht an Kindergärten und Schulen notwendig wird.

Dem Beschluss nach wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt und damit verdoppelt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten...

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