Anstiftung zur Untreue
Oberlandesgericht bestätigt fristlose Kündigung von IKK-Vorstand
21.03.2015·Der ehemalige Vorstand der IKK Südwest ist mit einem weiteren Versuch vor Gericht gescheitert, seine 2013 vom Verwaltungsrat der Kasse ausgesprochene außerordentliche Kündigung für unwirksam erklären zu lassen. Nach dem Landgericht sah nun auch das Oberlandesgericht die Anstiftung zur Untreue gegeben.
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