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bkk melitta hmr
Mehrleistung
Alternative Arzneimittel
Kostenübernahme von apothekenpflichtigen alternativen Arzneimitteln der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie zu 100 % bis zu einem Höchstbetrag von 100 Euro je Kalenderjahr und Versicherten unter folgenden Voraussetzungen:
- Vorlage des Originalrezeptes (Privatrezept bzw. grünes Rezept) von einem Arzt und
- Originalrechnung oder Quittung der Apotheke
- Vorlage des Originalrezeptes (Privatrezept bzw. grünes Rezept) von einem Arzt und
- Originalrechnung oder Quittung der Apotheke
Autor: bkk melitta hmr
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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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