KNAPPSCHAFT
Mehrleistung
Zuschuss zu Hospizleistungen
Die KNAPSCHAFT trägt die zuschussfähigen Kosten in stationären Hospizen bis zu 90 v. H., in Kinderhospizen bis zu 95 v. H. Der restliche Betrag ist von den Einrichtungen selbst zu tragen. Den Kunden verbleibt somit kein Eigenanteil.
Autor: KNAPPSCHAFT
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben
Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik
KNAPPSCHAFT
Immer aktuell
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben
Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik