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KNAPPSCHAFT


Mehrleistung

Zuschuss zu Hospizleistungen

Die KNAPSCHAFT trägt die zuschussfähigen Kosten in stationären Hospizen bis zu 90 v. H., in Kinderhospizen bis zu 95 v. H. Der restliche Betrag ist von den Einrichtungen selbst zu tragen. Den Kunden verbleibt somit kein Eigenanteil.

Autor: KNAPPSCHAFT

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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