Hausarztzentrierte Versorgung (HZV)
Bei der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist der Hausarzt erste Anlaufstelle für den Patienten. Er koordiniert sämtliche Behandlungsschritte und nimmt damit die Funktion eines Lotsen wahr. Hierdurch soll die Versorgung qualitativ verbessert und über eine höhere Effektivität und Effizienz gleichzeitig kostengünstiger werden.
Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, einen "Hausarzttarif" anzubieten. Die Mindestdauer zur Einschreibung von Versicherten beträgt meist ein Jahr. Vom Grundsatz, immer zuerst den Hausarzt aufzusuchen, gibt es in der Praxis meist Ausnahmen (z. B. für Notfälle, Besuche beim Gynäkologen, Augen- und Kinderarzt, sowie bei Erkrankungen außerhalb der regionalen Zuständigkeit des Hausarztes).
Vorteile der HZV
In seiner "Lotsenfunktion" kann der Hausarzt vor allem Mehrfachuntersuchungen und -behandlungen, vermeidbare Wechselwirkungen von Medikamenten, Interpretationsfehler hinzugezogener Spezialisten sowie unnötige Besuche bei anderen Ärzten und unnötige Krankenhauseinweisungen vermeiden helfen. Dazu hat er idealerweise einen umfassenden Überblick über die Krankengeschichte des Patienten. Bei manchen Kassen profitieren Versicherte zusätzlich von zum Beispiel reduzierten Zuzahlungen in Apotheken oder erweiterten Sprechzeiten des Arztes.
Probleme und Kritik
Die Vereinbarung von Verträgen zur HZV gestaltet sich in der Praxis schwierig. Während die Ärzteseite ihre Teilnahme von monetären Anreizen abhängig macht, fordern die Krankenkassen neben zusätzlichen Servicezusagen oftmals regelmäßige zusätzliche Weiterbildungen der Mediziner. Kritiker der HZV sehen zudem das Recht auf freie Arztwahl ausgehebelt. Auch die Möglichkeit zu vergleichenden Untersuchungen ("Zweitmeinung") bei verschiedenen Ärzten werde erschwert. Nimmt ein Hausarzt nicht an der HZV teil, könnten Patienten hierdurch zum Wechsel ihres Arztes gezwungen sein.
Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, einen "Hausarzttarif" anzubieten. Die Mindestdauer zur Einschreibung von Versicherten beträgt meist ein Jahr. Vom Grundsatz, immer zuerst den Hausarzt aufzusuchen, gibt es in der Praxis meist Ausnahmen (z. B. für Notfälle, Besuche beim Gynäkologen, Augen- und Kinderarzt, sowie bei Erkrankungen außerhalb der regionalen Zuständigkeit des Hausarztes).
Vorteile der HZV
In seiner "Lotsenfunktion" kann der Hausarzt vor allem Mehrfachuntersuchungen und -behandlungen, vermeidbare Wechselwirkungen von Medikamenten, Interpretationsfehler hinzugezogener Spezialisten sowie unnötige Besuche bei anderen Ärzten und unnötige Krankenhauseinweisungen vermeiden helfen. Dazu hat er idealerweise einen umfassenden Überblick über die Krankengeschichte des Patienten. Bei manchen Kassen profitieren Versicherte zusätzlich von zum Beispiel reduzierten Zuzahlungen in Apotheken oder erweiterten Sprechzeiten des Arztes.
Probleme und Kritik
Die Vereinbarung von Verträgen zur HZV gestaltet sich in der Praxis schwierig. Während die Ärzteseite ihre Teilnahme von monetären Anreizen abhängig macht, fordern die Krankenkassen neben zusätzlichen Servicezusagen oftmals regelmäßige zusätzliche Weiterbildungen der Mediziner. Kritiker der HZV sehen zudem das Recht auf freie Arztwahl ausgehebelt. Auch die Möglichkeit zu vergleichenden Untersuchungen ("Zweitmeinung") bei verschiedenen Ärzten werde erschwert. Nimmt ein Hausarzt nicht an der HZV teil, könnten Patienten hierdurch zum Wechsel ihres Arztes gezwungen sein.
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