Disease-Management-Programme (DMP)

Disease Management (dt. Krankheitsmanagement) verfolgt das Ziel, die Qualität und Wirtschaftlichkeit in der medizinischen Versorgung zu steigern.

Versorgungsform
Disease-Management-Programme (DMP) gehören zu den "besonderen Versorgungsformen" der Krankenkassen. Ihr Ziel ist es, alle Therapieschritte wie z. B. Prävention, Krankenbehandlung, Rehabilitation und Pflege über eine gezielte Fallsteuerung aufeinander abzustimmen. Dadurch sollen notwendige Abstimmungsprozesse mit Pflegediensten, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen unter Einbeziehung sozialer Dienste und nicht-ärztlicher Heilberufe zeitnah erfolgen. Weiterhin soll der Patient stärker als bisher über seine Erkrankung informiert und im Umgang mit dieser geschult werden.

Zielgruppe
Auswahlkriterien für die Krankheitsbilder sind zumeist die Häufigkeit der Erkrankung innerhalb der Bevölkerung sowie die damit verbundenen hohen Kosten und die Möglichkeit vermeidbarer Komplikationen durch rechtzeitige Prävention und Behandlung. Darunter fallen insbesondere die Krankheitsbilder Diabetes, Brustkrebs, Asthma und chronische Herzinsuffizienz. Zur Teilnahme an einem DMP können sich Versicherte in dieses über ihre Krankenkasse einschreiben.

Qualitätssicherung
DMP werden vom Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn "akkreditiert" (zugelassen). Voraussetzung dazu ist, dass die DMP den Richtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) entsprechen und über die gesamte Laufzeit wissenschaftlich begleitet und evaluiert (bewertet) werden. Die Akkreditierung wird jeweils auf Zeit ausgesprochen, eine Verlängerung ist dann von den Ergebnissen der Evaluation abhängig.

Kabinett beschließ weiteres DMP
Am 16.12.2020 hat das Bundeskabinett mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) die Einführung eines neuen strukturierten Behandlungsprogramms für die Behandlung von Adipositas beschlossen. Hierzu hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16.11.2023 einen entsprechenden Beschluss gefasst, der durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch bis 31.03.2024 beanstandet werden kann. Erfolgt dies nicht, tritt der Beschluss am 01.04.2024 in Kraft. Erst dann können weitere Details in regionalen Verträgen geregelt werden.

Aktueller Stand der DMP
DMP gibt es aktuell zu folgenden Erkrankungen:

Asthma bronchiale
chronisch obstruktive Lungenkrankheit (COPD)
Diabetes Typ 1
Diabetes Typ 2
koronare Herzkrankheit (KHK)
Brustkrebs (bei Frauen)

Der G-BA hat die DMP-Anforderungen zu weiteren Erkrankungen bereits festgelegt:

Herzinsuffizienz
Depression
rheumatoide Arthritis
Osteoporose
chronischer Rückenschmerz
Adipositas (vgl. oben)

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