BKK Dachverband e.V.|17.10.2024

PRESSEMITTEILUNG

KHVVG: Strukturreformen top, verfassungswidrige Zweckentfremdung von GKV-Beitragsmitteln flop

Berlin (kkdp)·Anlässlich der heutigen zweiten und dritten Lesung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) im Bundestag begrüßt der BKK Dachverband die politischen Bemühungen zur Verbesserung der Versorgungsqualität in deutschen Krankenhäusern. Eine umfassende Krankenhausstrukturreform ist dringend notwendig, um die Krankenhausversorgung zukunftssicher und patientenorientiert zu gestalten. Doch während der Reformkurs grundsätzlich unterstützt wird, sehen die Betriebskrankenkassen dringenden Handlungsbedarf. Insbesondere bei der geplanten verfassungswidrigen Finanzierung des Transformationsfonds aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss nachgebessert werden.

Verfassungswidrige Zweckentfremdung von GKV-Beitragsmitteln nicht akzeptabel

Trotz massiver Kritik und Bedenken von Verfassungsexperten, Bundesrechnungshof, Bundesrat und Krankenkassen sieht der aktuelle Gesetzentwurf weiterhin vor, dass die Finanzierung des 50 Mrd. Euro schweren Transformationsfonds zur Hälfte mit Beitragsmitteln der GKV erfolgen soll. Ein unabhängiges Rechtsgutachten bestätigt, dass die vorgesehene Mittelverwendung nicht mit der Verfassung vereinbar ist. "Es ist schlicht nicht hinnehmbar, dass angesichts der prekären Finanzlage der GKV im großen Umfang auf Beitragsmittel zurückgegriffen werden soll, um die Finanzierungsverpflichtungen der Länder zu erfüllen. Diesem verfassungswidrigen Griff in die Taschen der Beitragszahler werden wir nicht tatenlos zuschauen", erklärt Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes.

"Es ist die originäre Verantwortung der Länder, für Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur aufzukommen und nicht die der GKV-Gemeinschaft. Nur wenn dieser Grundsatz eingehalten wird, kann eine ausgewogene und verfassungskonforme Finanzierung sichergestellt werden, die gesamtgesellschaftlich akzeptiert ist und auch den Finanzierungsgrundsätzen der Bundesrepublik entspricht."


Beibehaltung der Einzelfallprüfung als positives Signal

Positiv bewerten die Betriebskrankenkassen, dass die Bundesregierung von der ursprünglich geplanten Stichprobenprüfung der Krankenhausabrechnungen abgerückt ist. Stattdessen wird nun eine Modifikation der Einzelfallprüfung in Betracht gezogen. "Die Einzelfallprüfung hat sich als wirksames Instrument zur Sicherung der Abrechnungs- und Datenqualität bewährt. Zudem setzt die Einzelfallprüfung die richtigen Anreize für korrekte Abrechnungen und sorgt so für einen wirtschaftlichen Umgang mit den knappen Beitragsgeldern der GKV", so Knieps. "Es ist ermutigend, dass die Politik die guten Vorschläge der Krankenhäuser und Krankenkassen aufgreift. Leider ist die Beteiligung der Experten aus der Selbstverwaltung bei der Krankenhausreform aber mehr als zu kurz gekommen."

Pressekontakt:

Thorsten Greb
+49 30 2700 406 - 302
thorsten.greb@bkk-dv.de


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