Verband der Ersatzkassen e. V.|26.04.2023

PRESSEMITTEILUNG

Sozialwahl 2023: Online-Wahlmöglichkeit

Berlin (kkdp)·Erstmals können 22 Millionen Mitglieder der Ersatzkassen ihre Stimme online abgeben

Es ist die bisher größte digitale Wahl in Deutschland: Bei der diesjährigen Sozialwahl haben rund 22 Millionen Mitglieder der Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH) und Handelskrankenkasse (hkk) erstmalig die Möglichkeit, online zu wählen. Die Voraussetzungen dafür wurden über ein im Bundestag beschlossenes Gesetz im Mai 2020 geschaffen. Die Online-Wahl erleichtert die Stimmabgabe und soll Wahlberechtigte dazu motivieren, sich an der Sozialwahl 2023 zu beteiligen. Zur Erklärung des Online-Wahlvorgangs wurde von den Ersatzkassen ein Erklärfilm produziert. Alle Wahlberechtigten können ihre Stimme auch weiterhin per Brief abgeben. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund findet eine reine Briefwahl statt. Stichtag ist der 31. Mai: Bis zu diesem Tag müssen die Wahlunterlagen wieder bei der Versicherung eingegangen oder die Stimme online abgegeben worden sein.

In diesen Tagen erhalten die Wahlberechtigten ihre Wahlunterlagen für die Sozialwahl 2023. Gewählt werden die ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltungsräte der Krankenkassen und der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Bisher wurde die Sozialwahl als reine Briefwahl durchgeführt. In den vergangenen Jahren haben sich insbesondere die Ersatzkassen für eine digitale Stimmabgabe bei der Sozialwahl stark gemacht. Die Arbeitsgemeinschaft ARGE Modellprojekt Online-Wahlen 2023 hat die gemeinsame und einheitliche Durchführung einer digitalen Wahl vorbereitet.

Jörg Ide und Holger Schlicht, Sprecher der ARGE Modellprojekt Online-Wahlen 2023, sind erfreut über diesen Meilenstein für die Sozialwahl. "Wir sind stolz darauf, dass wir das Modellprojekt Online-Wahl bei den Ersatzkassen auf den Weg bringen konnten. Die Option der digitalen Stimmabgabe ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Wahl", erklärt Jörg Ide.

Holger Schlicht sagt, "Es freut uns sehr, dass der Gesetzgeber nun erstmalig in der Geschichte der Sozialwahlen die Voraussetzungen für Online-Sozialwahlen bei den gesetzlichen Krankenkassen geschaffen hat. Wir erwarten, dass gerade für jüngere und online-affine Menschen dieser Zugang zur Beteiligung attraktiver sein könnte."

Rechtliche Rahmenbedingungen und hohe Sicherheitsstandards

Möglich wurde das Modellprojekt Online-Wahl durch das 7. SGB-IV-Änderungsgesetz, das unter anderem die Verbesserung bestehender Verfahren in der Sozialversicherung regelt. Alle teilnehmenden Kassen haben dafür ihre Satzungen angepasst. Außerdem hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik speziell für die Online-Sozialwahl eine Technische Richtlinie (TR) festgelegt, die den Datenschutz, die technisch sichere Umsetzung und den Schutz vor Manipulation bei der Wahl verbindlich regelt. Zahlreiche Tests bestätigen, dass das Online-Wahlsystem den hohen technischen und organisatorischen Anforderungen entspricht.

So funktioniert die Online-Wahl

Für die digitale Stimmabgabe wird ein PC, Notebook, Smartphone oder Tablet mit funktionierendem Internetzugang benötigt. Wahlberechtigte müssen für den Zugang zur Online-Wahlplattform ihre Identität über ein Authentifizierungsverfahren nachweisen. Dies erfolgt entweder mittels ihrer Versichertenkarte oder dem elektronischen Personalausweis und der Ausweis-App2. Zusätzlich wird bei beiden Verfahren für die Anmeldung das Wahlkennzeichen benötigt, das in den Wahlunterlagen auf dem roten Briefumschlag zu finden ist.

Ausführliche Informationen zum Vorgang bei der Online-Wahl finden Wahlberechtigte auf den Internetseiten von TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk und auf www.sozialwahl.de sowie in den Wahlunterlagen, die ihnen automatisch per Post zugestellt werden. Auch ein Erklärfilm erläutert, wie die digitale Stimmabgabe Schritt für Schritt funktioniert.

Über die Sozialwahl

Die Sozialwahl findet in der Bundesrepublik seit 1953 alle sechs Jahre statt und ist ein wichtiger Bestandteil des Sozialsystems in Deutschland. Alle Wahlberechtigten in Deutschland erhalten ihre Wahlunterlagen automatisch per Post.

Ausführliche Informationen zur Sozialwahl 2023 gibt es auf www.sozialwahl.de. Diskussionen und weitere Beiträge zu Themen rund um die Sozialwahl und die Soziale Selbstverwaltung finden Interessierte auf www.facebook.com und www.twitter.com.

Pressekontakt:

Kampagnenbüro Sozialwahl 2023
Montag bis Freitag 9:00 bis 18:00 Uhr
Telefon: 089 3583050-00
E-Mail: presse@sozialwahl.de

Michaela Gottfried, vdek
Pressesprecherin
Tel.: 0 30/2 69 31-12 00
michaela.gottfried@vdek.com


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