Mobil Krankenkasse|14.05.2024
PRESSEMITTEILUNG
Neu: RSV-Impfung für Schwangere und HPV-Impfung ohne Altersgrenze
Hamburg (kkdp)·Neue Impfungen als Satzungsleistung
Seit dem 1. Mai 2024 übernimmt die Mobil Krankenkasse die Kosten für die RSV-Impfung für Schwangere zwischen der 24. und 36. Schwangerschaftswoche. Ebenfalls neu: Die HPV-Impfung wird nun ohne Altersbegrenzung bezahlt.
Hamburg, 14.05.2024 - In den zwei letzten Wintersaisons kam es zu vermehrten Hospitalisierungen von Babys und Kleinkindern aufgrund des respiratorischen Synzytial-Virus (RSV). Das Virus ist ein weltweit verbreiteter Erreger akuter Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege. Es zählt zu den am häufigsten vorkommenden Erregern von Atemwegsinfektionen bei Säuglingen, Frühgeborenen und Kleinkindern. Gelangt das Virus in die unteren Atemwege, kann es zu Atemnot oder Lungenentzündung kommen.
Der Impfstoff gegen RSV setzt auf das Prinzip des Nestschutzes: Das bedeutet, er schützt nicht die Mutter, sondern regt ihr Immunsystem dazu an, Antikörper zu bilden. Diese gelangen über die Plazenta in das Blut des ungeborenen Babys und schützen es von Geburt an für etwa sechs Monate. Für die RSV-Impfung gibt es noch keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO); diese wird allerdings noch in diesem Jahr erwartet. Die Impfung ist deshalb noch keine Regelleistung der GKV.
Im Rahmen ihrer Satzungsleistungen übernimmt die Mobil Krankenklasse seit dem 1. Mai die Kosten der RSV-Impfung in der 24. bis 36. Schwangerschaftswoche. Versicherte zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung ab Vollendung des 18. Lebensjahres (10% der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro) zu dem Impfstoff.
Dr. med. Leoni Matt, Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe, Medizinische Leitung bei FEMNA erläutert: "Die saisonale RSV-Impfung für Schwangere ist ab der 24. bis zur 36. SSW zugelassen und wird von Fachgesellschaften in gemeinsamer Entscheidung mit den Eltern empfohlen. Damit wird zum Schutz vor einer RSV-Infektion von Geburt bis zum Alter von 6 Monaten beigetragen sowie die Rate an schweren Verläufen von RSV-bedingten Atemwegsinfektionen der Neugeborenen gesenkt".
Eine weitere Änderung der Satzung betrifft die HPV-Impfung: Ebenfalls seit dem 1. Mai 2024 übernimmt die Kasse die Kosten ohne Altersbegrenzung. An Krebs, der durch eine HPV-Infektion verursacht wurde, erkranken in Deutschland jährlich etwa 6.250 Frauen und ca. 1.600 Männer. Bei Frauen ist der Gebärmutterhalskrebs die häufigste Krebserkrankung durch HPV.
"Länder mit hohen Impfraten zeigen, dass die Rate an Gebärmutterhalskrebs um bis zu 90 Prozent zurückgeht. Aktuelle Daten aus Schottland zeigen, dass die Schutzwirkung sogar noch höher sein könnte. Damit wir diese Wirkung erzielen können, brauchen wir eine hohe Impfrate von Mädchen und Jungen und zwar am besten vor dem ersten sexuellen Kontakt. Aber auch in späteren Jahren kann die Impfung nützlich sein ", so Leoni Matt.
Alle detaillierten Informationen finden Sie hier:
Seit dem 1. Mai 2024 übernimmt die Mobil Krankenkasse die Kosten für die RSV-Impfung für Schwangere zwischen der 24. und 36. Schwangerschaftswoche. Ebenfalls neu: Die HPV-Impfung wird nun ohne Altersbegrenzung bezahlt.
Hamburg, 14.05.2024 - In den zwei letzten Wintersaisons kam es zu vermehrten Hospitalisierungen von Babys und Kleinkindern aufgrund des respiratorischen Synzytial-Virus (RSV). Das Virus ist ein weltweit verbreiteter Erreger akuter Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege. Es zählt zu den am häufigsten vorkommenden Erregern von Atemwegsinfektionen bei Säuglingen, Frühgeborenen und Kleinkindern. Gelangt das Virus in die unteren Atemwege, kann es zu Atemnot oder Lungenentzündung kommen.
Der Impfstoff gegen RSV setzt auf das Prinzip des Nestschutzes: Das bedeutet, er schützt nicht die Mutter, sondern regt ihr Immunsystem dazu an, Antikörper zu bilden. Diese gelangen über die Plazenta in das Blut des ungeborenen Babys und schützen es von Geburt an für etwa sechs Monate. Für die RSV-Impfung gibt es noch keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO); diese wird allerdings noch in diesem Jahr erwartet. Die Impfung ist deshalb noch keine Regelleistung der GKV.
Im Rahmen ihrer Satzungsleistungen übernimmt die Mobil Krankenklasse seit dem 1. Mai die Kosten der RSV-Impfung in der 24. bis 36. Schwangerschaftswoche. Versicherte zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung ab Vollendung des 18. Lebensjahres (10% der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro) zu dem Impfstoff.
Dr. med. Leoni Matt, Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe, Medizinische Leitung bei FEMNA erläutert: "Die saisonale RSV-Impfung für Schwangere ist ab der 24. bis zur 36. SSW zugelassen und wird von Fachgesellschaften in gemeinsamer Entscheidung mit den Eltern empfohlen. Damit wird zum Schutz vor einer RSV-Infektion von Geburt bis zum Alter von 6 Monaten beigetragen sowie die Rate an schweren Verläufen von RSV-bedingten Atemwegsinfektionen der Neugeborenen gesenkt".
Eine weitere Änderung der Satzung betrifft die HPV-Impfung: Ebenfalls seit dem 1. Mai 2024 übernimmt die Kasse die Kosten ohne Altersbegrenzung. An Krebs, der durch eine HPV-Infektion verursacht wurde, erkranken in Deutschland jährlich etwa 6.250 Frauen und ca. 1.600 Männer. Bei Frauen ist der Gebärmutterhalskrebs die häufigste Krebserkrankung durch HPV.
"Länder mit hohen Impfraten zeigen, dass die Rate an Gebärmutterhalskrebs um bis zu 90 Prozent zurückgeht. Aktuelle Daten aus Schottland zeigen, dass die Schutzwirkung sogar noch höher sein könnte. Damit wir diese Wirkung erzielen können, brauchen wir eine hohe Impfrate von Mädchen und Jungen und zwar am besten vor dem ersten sexuellen Kontakt. Aber auch in späteren Jahren kann die Impfung nützlich sein ", so Leoni Matt.
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Pressekontakt:
Christian Dierks
Telefon: 040 3002-870
E-Mail: pressestelle@mobil-krankenkasse.de