Mobil Krankenkasse


Für Nutzer des Bereichs "meineGKV" werden die Kassenprofile mit weiteren Informationen angezeigt. Jetzt kostenfrei anmelden / registrieren...

Satzung:

Autonomes Recht

In ihrer Satzung kann die Kasse Zusatzleistungen, Beitrags- oder Kündigungsregelungen definieren. Satzungsregelungen müssen jeweils von der Aufsicht genehmigt werden.

Zur Satzung der Mobil Krankenkasse

Kündigung:

Verkürzte Fristen

Wechsel innerhalb der Kassenart

Die Kasse kann auf die Einhaltung der Bindungsfrist verzichten.

Die Mobil Krankenkasse macht von dieser Möglichkeit Gebrauch. 

Freiwillige Mitgliedschaft

Beim Anspruch auf Familienversicherung kann die gesetzliche Kündigungsfrist (2 Kalendermonate) verkürzt werden.

Die Mobil Krankenkasse macht hiervon keinen Gebrauch.

Publizität:

Geschäftsbericht

Mit dem Geschäftsbericht legt die Kasse öffentlich Rechenschaft über das abgelaufene Geschäftsjahr ab. Der Bericht informiert über Strategie, Tätigkeit und Erfolg der Kasse.

Derzeit ohne Verlinkung - Kasse ist angefragt

Darüber hinaus publiziert die Kasse frei zugänglich (z. B. im Internet) jährlich ihre Geschäftszahlen.


GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben

Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik