Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein|31.05.2024
PRESSEMITTEILUNG
Ministerin von der Decken: Fehler im Bundes-Klinik-Atlas sind unverantwortlich - staatliches Informationshandeln unterliegt dem Gebot von Richtigkeit
Schleswig-Holsteins Gesundheits- und Justizministerin Prof. Kerstin von der Decken betont: ""Der Bundesgesundheitsminister hatte in Aussicht gestellt, mit dem Bundes-Klinik-Atlas Leben retten zu wollen und eine Orientierung für Qualität zu geben. Wenn aber im Notfall aufgrund falscher Angaben im Bundes-Klinik-Atlas Patientinnen und Patienten fehlgeleitet werden, besteht das Risiko, dass das Gegenteil eintritt. Die Gesundheit von Menschen darf nicht aufgrund falscher staatlicher Information gefährdet werden. Staatliches Informationshandeln unterliegt dem Gebot von Richtigkeit. Die Aussage, dass der Atlas ein lernendes System sei und die Kliniken Fehler selbst melden könnten, ist daher verantwortungslos gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern. Denn sie verlassen sich auf das, was sie sehen. Wenn der Bund die Fehler nicht umgehend beheben kann, muss er den Atlas vom Netz nehmen, bis er sie behoben hat. Transparenz ist gut, aber die stellt der Bundes-Klinik-Atlas bisher nicht her"."
Staatliches Informationshandeln unterliegt dem Gebot von Sachlichkeit und Richtigkeit (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 -, Rn. 47, 58, 61, 68). Und es ist geboten, dass "der Sachverhalt vor seiner Verbreitung im Rahmen des Möglichen sorgsam und unter Nutzung verfügbarer Informationsquellen, gegebenenfalls auch unter Anhörung Betroffener (...) aufgeklärt worden ist" (vgl. BVerfG, a.a.O., Rn. 58). Beides ist im Fall des Bundes-Klinik-Atlas nicht erkennbar.
Schleswig-Holstein hatte sich im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens (Transparenzgesetz) zum Bundes-Klinik-Atlas dafür eingesetzt, dass entsprechende Informationen gesichert und belastbar sein müssen. Gemeinsam mit anderen Ländern hatte Ministerin von der Decken daher gefordert, erst die Krankenhausreform und dann ggf. auf dieser Basis entsprechende gesicherte Informationen in einem solchen Portal zu nutzen. Der Bund hatte diese Hinweise jedoch ignoriert.
Beispiele von Rückmeldungen zu Fehlern oder irreführenden und damit potentiell patientengefährdende Ergebnisse des Bundes-Klinik-Atlas (ggf. möglich, dass zwischenzeitlich Anpassungen bei einzelnen Kliniken aufgrund erfolgter Rückmeldungen vorgenommen worden sind):
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