Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein|16.05.2024
PRESSEMITTEILUNG
GMK-Vorsitzende Ministerin von der Decken: Forderungen der Länder zur Krankenhausreform im weiteren Verfahren dringend berücksichtigen!
"Die Länder wollen eine Krankenhausreform - aber eine inhaltlich gute, eine realitätsbezogene und eine verfassungskonforme. Eine solche Reform wird nur in einem Miteinander von Bund und Ländern gelingen. Denn der Bund ist für die Betriebskostenfinanzierung, die Länder sind für die Krankenhausplanung zuständig. Fristgerecht haben die Länder eine umfangreiche, konstruktive und zwischen allen 16 Ländern geeinte fachliche Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben. Dass keine der Forderungen der Länder vom Bundesgesundheitsministerium in den Regierungsentwurf des KHVVG aufgenommen worden ist, stellt nicht nur ein in jeder Hinsicht ungewöhnlicher Vorgang im Rahmen einer Anhörung dar. Er lässt die Expertise der Länder außen vor und bedeutet erneut eine einseitige Abkehr von der so wichtigen Zusammenarbeit in der Sache. Die Behauptung, dass die Länderforderungen nicht qualitätsorientiert seien, ist nicht haltbar. Ich begrüße dennoch, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach gegenüber den Ländern angekündigt hat, dass ihre Forderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren beraten werden sollen. Dieses Verfahren liegt nun allerdings nicht mehr in der Hand der Bundesregierung, sondern beim Bundestag und Bundesrat. Die Nicht-Berücksichtigung der Länderforderungen im Regierungsentwurf und die daraus folgende Verlagerung der Diskussion in Bundestag und Bundesrat birgt die Gefahr einer erheblichen Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens, die der Bund zu verantworten hat. Die Länder werden sich mit allem Nachdruck und weiterhin konstruktiv für ihre überparteilich geeinten und ausschließlich fachlich begründeten Änderungsforderungen einsetzen - zum Wohl der Patientinnen und Patienten und zur Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Versorgung. Die fachliche Expertise und Erfahrung von 16 Ländern außen vor zu lassen, wäre ein gravierender Fehler."
Um unter anderem die notwendige Grund- und Notfallversorgung - auch in der Fläche - sicher stellen zu können, hatten die Länder im Rahmen der erbetenen Stellungnahme Anpassungen am Referentenentwurf gefordert. Zu den Forderungen der Länder gehören unter anderem
Die gesamte Stellungnahme der Länder sowie Pressemitteilungen dazu finden Sie unter www.gmkonline.de
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