KKH Kaufmännische Krankenkasse|05.05.2023

PRESSEMITTEILUNG

Sozialwahl: Stimmrecht per Brief oder online nutzen!

Hannover (kkdp)·KKH-Mitglieder können sich an erster großer digitaler Wahl in Deutschland beteiligen

Nach der Bundestagswahl und der Europawahl ist die Sozialwahl die drittgrößte demokratische Abstimmung in Deutschland - und seit 70 Jahren ein fester Bestandteil der Demokratie. Auch bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse haben die Mitglieder bis zum 31. Mai die Möglichkeit, über die Zusammensetzung des Verwaltungsrates zu entscheiden - und das sogar erstmals per Online-Stimme. Die KKH ist eine von fünf Ersatzkassen, welche ihren wahlberechtigten Mitgliedern diesen innovativen Weg der digitalen Mitbestimmung anbietet. Gerade in einer Zeit, in der wir immer mehr alltägliche Dinge wie Bankgeschäfte, Einkäufe etc. über das Internet abwickeln, ist es für uns nur folgerichtig, auch eine Stimmabgabe online zu ermöglichen. Abstimmen ist bequem per Smartphone, Tablet oder PC möglich, aber natürlich auch weiterhin klassisch per Briefwahl möglich. Die Wahlunterlagen und die Zugangsdaten zur Online-Wahl wurden jetzt an alle Wahlberechtigten verschickt. Geben Sie Ihre Stimme ab und nehmen Sie ein wirklich wichtiges Stück demokratischer Mitbestimmung wahr!

Wählen und damit über die Zukunft von Gesundheit und Renten mitbestimmen dürfen alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und Beiträge bei einer der Ersatzkassen oder der Deutschen Rentenversicherung Bund einzahlen. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle. Auch Mitglieder der KKH mit Wohnsitz oder Aufenthalt in der Europäischen Union und in der Schweiz dürfen wählen. Wer sowohl bei der KKH als auch bei der Rentenversicherung Beiträge einzahlt, erhält sogar zwei Briefe und darf bei beiden Versicherungsträgern abstimmen. Ganz wichtig ist der Wahlstichtag: Bis zum 31. Mai 2023 muss die Online-Stimmabgabe erfolgen oder der Umschlag mit dem Stimmzettel bei der Kaufmännischen Krankenkasse bzw. der Deutschen Rentenversicherung Bund vorliegen.

Wer sich bei der KKH für die digitale Stimmabgabe entscheidet, muss online seine Identität über ein Authentifizierungsverfahren nachweisen. Dies erfolgt entweder per Versichertenkarte oder elektronischen Personalausweis und der Ausweis-App2. Zusätzlich wird bei beiden Verfahren für die Anmeldung das Wahlkennzeichen benötigt, das in den Wahlunterlagen auf dem roten Briefumschlag zu finden ist. Nach einer Online-Stimmabgabe ist eine zusätzliche Wahl per Post ungültig. Bei doppelt abgegebener Stimme wird ausschließlich die Stimme aus der Online-Wahl gezählt.

Bei der Sozialwahl stehen keine politischen Parteien zur Wahl, sondern Listen mit Kandidierenden. Die gewählten ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter in den Verwaltungsräten entscheiden mit, wie die Beiträge der Versicherten verwendet werden. So haben sie Einfluss darauf, welche Maßnahmen von den Krankenkassen zur Vorsorge angeboten werden und legen neue Serviceangebote und Programme für Versicherte fest. Außerdem verantwortet der Verwaltungsrat wichtige Finanzentscheidungen zur Beitragsentwicklung und stellt Mitglieder für die Widerspruchsausschüsse.

Weitere Informationen finden Interessierte auch in Videos mit dem Bundeswahlbeauftragten Peter Weiß und der KKH-Versichertenvertreterin Anke Fritz im Internet unter kkh.de/sozialwahl. Auch ein Erklärfilm erläutert hier Schritt für Schritt, wie die digitale Stimmabgabe funktioniert.

Pressekontakt:

Daniela Preußner
Pressesprecherin
0511 2802-1610
presse@kkh.de


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