Kassenärztliche Bundesvereinigung|24.01.2025

PRESSEMITTEILUNG

Transformationsfonds
"Ungleich bleibt ungleich!"

Berlin (kkdp)·Zum Referentenentwurf einer Verordnung für den Transformationsfonds, der ein wichtiger Baustein der Krankenhausreform ist, erklären die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner:

Berlin, 24. Januar 2025 - "Es steht außer Frage, dass der Transformationsfonds eindeutig gegen europäisches Recht verstößt. Der Bundesgesundheitsminister plant durch die Finanzierung von Infrastrukturkosten allein für den stationären Sektor staatliche Beihilfen für Krankenhäuser, welche die Wettbewerbsnachteile für den ambulanten Bereich verschärfen würden. Es ist aus unserer Sicht von grundlegender Bedeutung, dass alle Teilnehmer des Gesundheitswesens faire, gerechte und gleiche Rahmenbedingungen haben. Leider hat der viel zitierte Wettbewerb der ´gleich langen Spieße´ noch nie stattgefunden - auch der Transformationsfonds ist unbestritten zum Nachteil der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen. Ungleich bleibt ungleich!

Milliardenschwere Krankenhaussubventionen sollen mit den Beitragsgeldern der gesetzlich Versicherten gestemmt werden. Das ist nicht nur eine klare Wettbewerbsverzerrung. Laut juristischem Gutachten verstößt dies auch gegen das Beihilfenrecht der Europäischen Union. Deshalb haben wir im Juni vergangenen Jahres eine entsprechende Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Es ist unumgänglich, sektorenübergreifende Einrichtungen komplett von der Förderung aus dem Transformationsfonds auszuschließen, um die gebotene beihilferechtliche Neutralität zu wahren. Die KBV wird dies erneut bei der EU-Kommission vorbringen."

Pressekontakt:

Kassenärztliche Bundesvereinigung
Roland Stahl, Pressesprecher
Tel.: (0 30) 40 05 - 22 01
Fax: (0 30) 40 05 - 22 90
RStahl@kbv.de


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