Kassenärztliche Bundesvereinigung|10.06.2024
PRESSEMITTEILUNG
Reform der Notfallversorgung
"Unrealistische Fristsetzung und übermäßige Bürokratie"
Berlin, 10. Juni 2024 - "Die Vorschläge aus dem Bundesgesundheitsministerium gehen mal wieder zu Lasten der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen. Der Entwurf sieht unter anderem die Erweiterung der Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) durch den Eigenbetrieb von Einrichtungen zur Akutversorgung vor - und das auch parallel zur Regelversorgung durch die Praxen. Hinzu kommen Ideen wie die Einrichtung eines flächendeckenden Fahrdienstes rund um die Uhr. Welche Kolleginnen und Kollegen - mal abgesehen von den enormen Aufwänden - sollen diese Dienste stemmen? Anstatt endlich die Patienten im ärztlichen Bereitschaftsdienst verbindlich zu steuern und die dafür nötigen Finanzmittel bereitzustellen, werden die Kolleginnen und Kollegen mit zusätzlichen Aufgaben belastet. Die KVen sollen hunderte Kooperationsverträge mit Kliniken abschließen. Gepaart mit ungleichen Zuständigkeiten auf Bundes-, Länder- und Ortsebene ist der bürokratische GAU vorprogrammiert, zumal es ja angesichts der verfahrenen Situation bei der Krankenhausreform noch völlig offen ist, welche Kliniken in zwei bis drei Jahren überhaupt noch am Netz sind. Ein Ziel des Entwurfs scheint zu sein, das Patientenaufkommen in Kliniken zu steigern und dafür die Steuerung einseitig in die Hand der Krankenhäuser selbst zu geben - allerdings unter stärkerer Belastung der ambulanten Strukturen. Die Benachteiligung des ambulanten Sektors scheint auf der Agenda des Bundesgesundheitsministers ganz oben zu stehen und wird auch im vorliegenden Gesetzentwurf fortgesetzt. Um die notwendige Notfallreform zum Erfolg werden zu lassen, bedarf es erheblicher Anpassungen."
Anm. d. Red.: Im Titel wurde um "Reform der Notfallversorgung" ergänzt.
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