IKK e.V.|22.11.2024
PRESSEMITTEILUNG
Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., zur Verabschiedung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) im Bundesrat
Berlin (kkdp)·"Das KHVVG hat nun doch den Bundesrat passiert, trotz der Muskelspiele im Vorfeld. Jedoch sehen die Innungskrankenkassen die Reform weiterhin kritisch: Es hat sich nichts daran geändert, dass die Krankenhausstrukturreform nach wie vor weniger eine dringend notwendige Struktur- als vielmehr eine Finanzierungsreform darstellt. Dazu kommt noch der Transformationsfonds zum Umbau der Krankenhauslandschaft, der zur Hälfte durch die Beitragszahlenden, also Versicherte und Arbeitgeber, finanziert werden soll. Das ist verfassungsrechtlich bedenklich.
Wir appellieren daher eindringlich an die neue Regierung diesen offensichtlichen Irrweg zu beenden und die Finanzierung der Krankenhausreform bzw. des Transformationsfonds hierbei auch noch einmal konsequent zu überdenken! Die Kosten der Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft fallen als Investitionskosten in die Finanzierungsverantwortung der Länder. Wenn der Bund in die Finanzierung einsteigt, hat dies über Steuermittel zu erfolgen und darf keinesfalls zu Lasten der GKV bzw. den Beitragszahlenden gehen! Es kann nicht sein, vor allem die Versicherten und Arbeitgeber mit diesen Kosten zu belasten. Die gesetzlichen Krankenkassen stehen schon jetzt dramatisch unter Druck - eine Ausweitung würde die Beitragssatzspirale noch weiter anheizen.
Das Kräftemessen ist an dieser Stelle auch noch nicht beendet. Es steht zu befürchten, dass die Länder sich über die noch zu erlassenden Rechtsverordnungen im Rahmen der Krankenhausstrukturreform weitere Zusicherungen hinsichtlich einer Abschwächung von Struktur- und Qualitätsanforderungen ausbedingen werden. Auch dieses Problem wird der neuen Bundesregierung vor die Füße fallen."
Wir appellieren daher eindringlich an die neue Regierung diesen offensichtlichen Irrweg zu beenden und die Finanzierung der Krankenhausreform bzw. des Transformationsfonds hierbei auch noch einmal konsequent zu überdenken! Die Kosten der Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft fallen als Investitionskosten in die Finanzierungsverantwortung der Länder. Wenn der Bund in die Finanzierung einsteigt, hat dies über Steuermittel zu erfolgen und darf keinesfalls zu Lasten der GKV bzw. den Beitragszahlenden gehen! Es kann nicht sein, vor allem die Versicherten und Arbeitgeber mit diesen Kosten zu belasten. Die gesetzlichen Krankenkassen stehen schon jetzt dramatisch unter Druck - eine Ausweitung würde die Beitragssatzspirale noch weiter anheizen.
Das Kräftemessen ist an dieser Stelle auch noch nicht beendet. Es steht zu befürchten, dass die Länder sich über die noch zu erlassenden Rechtsverordnungen im Rahmen der Krankenhausstrukturreform weitere Zusicherungen hinsichtlich einer Abschwächung von Struktur- und Qualitätsanforderungen ausbedingen werden. Auch dieses Problem wird der neuen Bundesregierung vor die Füße fallen."
Pressekontakt:
Iris Kampf
Pressesprecherin
Tel.: +49 (0)30 202491-32
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