Spitzenverband Bund der Krankenkassen|13.07.2026
PRESSEMITTEILUNG
Geschäftsbericht 2025: GKV-Spitzenverband macht sich weiter für Reformen stark
Berlin (kkdp)·Das Gesundheitswesen steht unter Druck. Effizienter, digitaler und vernetzter muss es werden, um auch künftig rund 75 Millionen Versicherte gut zu versorgen. Weil derzeit die Ausgaben der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung stärker steigen als die Einnahmen, war die Verabschiedung des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ein wichtiger Schritt für eine stabile und nachhaltige Finanzierung. Dennoch wird der GKV-Spitzenverband nicht müde, für das Gesundheitssystem neue Konzepte zu entwickeln und tiefgreifende Reformen voranzutreiben. Das veranschaulicht unser Geschäftsbericht für das Jahr 2025, der nun online abrufbar ist. Er gibt einen guten Überblick über das für Gesundheit und Pflege herausfordernde Berichtsjahr 2025, zeigt aber auch Wege zu einer modernen und nachhaltigen Versorgung auf.
Digitalisierung als zentrale Aufgabe
Als zentrale Interessenvertretung aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland befasst sich der GKV-Spitzenverband mit allen relevanten Themen des Gesundheitswesens und der Pflege - von ambulanter und stationärer Versorgung über Arzneimittel bis hin zur Prävention. Über Legislaturperioden hinaus erarbeiten Expertinnen und Experten Vorschläge, um das Gesundheitssystem fit für die Zukunft zu machen. Ein Beispiel ist die Digitalisierung: 2025 hat der GKV-Spitzenverband eine umfassende Digitalstrategie beschlossen, die unter anderem zukünftige Anwendungsmöglichkeiten der elektronische Patientenakte (ePa) in den Blick nimmt. Die ePa soll Schritt für Schritt zur zentralen Plattform der gesundheitlichen Versorgung ausgebaut werden. Sie soll für Versicherte unter anderem leicht zugängliche telemedizinische Angebote möglich machen oder dabei helfen, datengestützt Krankheiten früh zu erkennen.
Bessere Vernetzung führt zu besserer Versorgung für Patientinnen und Patienten
Digitale Tools sollen künftig dabei helfen, Patientinnen und Patienten dorthin zu navigieren, wo ihnen passgenau geholfen werden kann. Der GKV-Spitzenverband entwickelte dazu im vergangenen Jahr ein Konzept zur sogenannten Primärversorgung. Mit klaren Abläufen und Zuständigkeiten, elektronischen Überweisungen und Terminvermittlungsangeboten soll es die Versorgung gesetzlich Versicherter deutlich verbessern. Auch zur mittlerweile auf den Weg gebrachten Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes trägt der GKV-Spitzenverband mit Konzepten bei.
Dr. Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands und Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands: "Im Gesundheitssystem müssen nun alle Beteiligten Verantwortung für das große Ganze übernehmen, damit wir Reformen erreichen, die diesen Namen verdienen. Strukturreform heißt, dass es besser wird. Wo es hingehen muss, ist dabei klar: Wir brauchen eine Versorgung, die hochwertig, bezahlbar und für alle erreichbar ist."
Ergänzend dazu die Vorstände des GKV-Spitzenverbandes, Oliver Blatt, Stefanie Stoff-Ahnis und Martin Krasney: "Wir haben die Konzepte, die technischen Möglichkeiten und die finanziellen Mittel, um das Gesundheitssystem zukunftsfest zu machen. Was noch fehlt, ist der Mut zur Umsetzung, vor allem bei den Verantwortlichen in der Politik. Der GKV-Spitzenverband wird sich weiter als konstruktive Gestaltungskraft aktiv einbringen."
Viele Finanzierungsfragen offen
Voraussetzung für Strukturreformen ist eine stabile Finanzierung. Im Gesundheitssystem sind einige grundsätzliche Fragen rund ums Geld weiterhin nicht beantwortet. Die Ausgaben der Krankenkassen sind zuletzt überproportional gestiegen. Der GKV-Spitzenverband setzt sich für das Prinzip der einnahmeorientierten Ausgabenpolitik ein. Das heißt: Die Summe der Beiträge bestimmt darüber, wie viel ausgegeben wird. Damit soll auch sichergestellt werden, dass die Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge stabil halten und Versicherte nicht zusätzlich belastet werden. Das im vergangenen Jahr angestoßene und nun verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz greift dieses Prinzip auf und setzt auch viele weitere Vorschläge des GKV-Spitzenverbands um. Ferner soll das geplante Pflegeneuordnungsgesetz die finanzielle Stabilität der sozialen Pflegeversicherung in den Blick nehmen. Beides sind aber nur erste Schritte auf dem Weg zu einer langfristig stabilen Finanzierung von GKV und SPV.
Um finanzielle Lasten angemessen zu verteilen, dürfen sich Bund und Länder ihrer finanziellen Verantwortung nicht länger entziehen. Eine seit langem bestehende Unausgewogenheit hat der GKV-Spitzenverband 2025 an die Justiz getragen: die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsbeziehenden. Die Grundsicherung (zuvor: Bürgergeld) ist eine Fürsorgeleistung des Staats, um das Existenzminimum zu sichern. Sie wird mit Steuern bezahlt. Knackpunkt: Die gesundheitliche Versorgung wird von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, allerdings schon länger ohne angemessene Finanzierung durch den Bund. In Folge, so schätzen es die Expertinnen und Experten der Finanzkommission Gesundheit, müssen die gesetzlichen Versicherten und ihre Arbeitgebenden inzwischen jedes Jahr etwa 12 Milliarden Euro für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe bezahlen. Zwar will der Bund im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes etwas mehr Geld für Grundsicherungsbeziehende an die gesetzlichen Krankenkassen überweisen, doch den größten Anteil müssen weiter die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler leisten. Das ist ungerecht. Bereits Ende 2025 hat der GKV-Spitzenverband deshalb im Auftrag von 79 Krankenkassen Klage gegen den Bund eingereicht. Mit Blick auf die angespannte Finanzlage und den dringenden Reformbedarf muss diese Grundsatzfrage zügig beantwortet werden.
Digitalisierung als zentrale Aufgabe
Als zentrale Interessenvertretung aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland befasst sich der GKV-Spitzenverband mit allen relevanten Themen des Gesundheitswesens und der Pflege - von ambulanter und stationärer Versorgung über Arzneimittel bis hin zur Prävention. Über Legislaturperioden hinaus erarbeiten Expertinnen und Experten Vorschläge, um das Gesundheitssystem fit für die Zukunft zu machen. Ein Beispiel ist die Digitalisierung: 2025 hat der GKV-Spitzenverband eine umfassende Digitalstrategie beschlossen, die unter anderem zukünftige Anwendungsmöglichkeiten der elektronische Patientenakte (ePa) in den Blick nimmt. Die ePa soll Schritt für Schritt zur zentralen Plattform der gesundheitlichen Versorgung ausgebaut werden. Sie soll für Versicherte unter anderem leicht zugängliche telemedizinische Angebote möglich machen oder dabei helfen, datengestützt Krankheiten früh zu erkennen.
Bessere Vernetzung führt zu besserer Versorgung für Patientinnen und Patienten
Digitale Tools sollen künftig dabei helfen, Patientinnen und Patienten dorthin zu navigieren, wo ihnen passgenau geholfen werden kann. Der GKV-Spitzenverband entwickelte dazu im vergangenen Jahr ein Konzept zur sogenannten Primärversorgung. Mit klaren Abläufen und Zuständigkeiten, elektronischen Überweisungen und Terminvermittlungsangeboten soll es die Versorgung gesetzlich Versicherter deutlich verbessern. Auch zur mittlerweile auf den Weg gebrachten Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes trägt der GKV-Spitzenverband mit Konzepten bei.
Dr. Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands und Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands: "Im Gesundheitssystem müssen nun alle Beteiligten Verantwortung für das große Ganze übernehmen, damit wir Reformen erreichen, die diesen Namen verdienen. Strukturreform heißt, dass es besser wird. Wo es hingehen muss, ist dabei klar: Wir brauchen eine Versorgung, die hochwertig, bezahlbar und für alle erreichbar ist."
Ergänzend dazu die Vorstände des GKV-Spitzenverbandes, Oliver Blatt, Stefanie Stoff-Ahnis und Martin Krasney: "Wir haben die Konzepte, die technischen Möglichkeiten und die finanziellen Mittel, um das Gesundheitssystem zukunftsfest zu machen. Was noch fehlt, ist der Mut zur Umsetzung, vor allem bei den Verantwortlichen in der Politik. Der GKV-Spitzenverband wird sich weiter als konstruktive Gestaltungskraft aktiv einbringen."
Viele Finanzierungsfragen offen
Voraussetzung für Strukturreformen ist eine stabile Finanzierung. Im Gesundheitssystem sind einige grundsätzliche Fragen rund ums Geld weiterhin nicht beantwortet. Die Ausgaben der Krankenkassen sind zuletzt überproportional gestiegen. Der GKV-Spitzenverband setzt sich für das Prinzip der einnahmeorientierten Ausgabenpolitik ein. Das heißt: Die Summe der Beiträge bestimmt darüber, wie viel ausgegeben wird. Damit soll auch sichergestellt werden, dass die Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge stabil halten und Versicherte nicht zusätzlich belastet werden. Das im vergangenen Jahr angestoßene und nun verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz greift dieses Prinzip auf und setzt auch viele weitere Vorschläge des GKV-Spitzenverbands um. Ferner soll das geplante Pflegeneuordnungsgesetz die finanzielle Stabilität der sozialen Pflegeversicherung in den Blick nehmen. Beides sind aber nur erste Schritte auf dem Weg zu einer langfristig stabilen Finanzierung von GKV und SPV.
Um finanzielle Lasten angemessen zu verteilen, dürfen sich Bund und Länder ihrer finanziellen Verantwortung nicht länger entziehen. Eine seit langem bestehende Unausgewogenheit hat der GKV-Spitzenverband 2025 an die Justiz getragen: die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsbeziehenden. Die Grundsicherung (zuvor: Bürgergeld) ist eine Fürsorgeleistung des Staats, um das Existenzminimum zu sichern. Sie wird mit Steuern bezahlt. Knackpunkt: Die gesundheitliche Versorgung wird von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, allerdings schon länger ohne angemessene Finanzierung durch den Bund. In Folge, so schätzen es die Expertinnen und Experten der Finanzkommission Gesundheit, müssen die gesetzlichen Versicherten und ihre Arbeitgebenden inzwischen jedes Jahr etwa 12 Milliarden Euro für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe bezahlen. Zwar will der Bund im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes etwas mehr Geld für Grundsicherungsbeziehende an die gesetzlichen Krankenkassen überweisen, doch den größten Anteil müssen weiter die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler leisten. Das ist ungerecht. Bereits Ende 2025 hat der GKV-Spitzenverband deshalb im Auftrag von 79 Krankenkassen Klage gegen den Bund eingereicht. Mit Blick auf die angespannte Finanzlage und den dringenden Reformbedarf muss diese Grundsatzfrage zügig beantwortet werden.
Pressekontakt:
Florian Lanz
GKV-Spitzenverband, Pressesprecher
Telefon 030-206288-4201
Fax 030-20628884201
presse@gkv-spitzenverband.de