Spitzenverband Bund der Krankenkassen|19.12.2025
PRESSEMITTEILUNG
Sparpaket passiert Bundesrat
Maßnahmen unzureichend - Zeit für grundlegende Reformen
Berlin (kkdp)·Mit der heutigen Entscheidung des Bundesrates wird das kleine Sparpaket zum Jahreswechsel die gesetzlichen Krankenkassen etwas entlasten. Der GKV-Schätzerkreis erwartet für dieses Jahr GKV-Gesamtausgaben von rund 347 Milliarden Euro. Im kommenden Jahr werden die Ausgaben um rund 23 Milliarden Euro auf rund 370 Milliarden Euro steigen. Ohne das kleine Sparpaket hätte der Anstieg im kommenden Jahr knapp zwei Milliarden Euro höher gelegen. Durch das kleine Sparpaket erwarten wir somit statt rund 372 Milliarden Euro Gesamtausgaben rund 370 Milliarden Euro Gesamtausgaben für die GKV im kommenden Jahr.
Dazu erklärt Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: "Die Entscheidung für das kleine Sparpaket ist insofern ein wichtiges Signal, als dass die Politik den grundsätzlichen Handlungsbedarf sieht. Aber wir müssen auch klar sagen, dass die jetzt beschlossenen Maßnahmen nicht ausreichen werden, um Beitragssatzerhöhungen zu vermeiden. Viele Millionen Versicherte und deren Arbeitgebende müssen sich darauf einstellen, dass die Krankenkassenbeiträge zum Jahreswechsel steigen werden.
Die erwarteten Mehrausgaben von rund 23 Milliarden Euro für höhere Honorare, steigende Medikamentenpreise und insgesamt mehr Leistungen für die 75 Millionen Versicherten lassen sich ohne Beitragserhöhungen nicht finanzieren. Diese Beitragserhöhungen müssen ein Weckruf für alle Akteure im Gesundheitswesen und in der Politik sein, dass jetzt höchste Zeit für grundlegende Reformen ist."
Anmerkung der Redaktion: Der Titel wurde ergänzt um "Sparpaket passiert Bundestag und Bundesrat / Maßnahmen unzureichend"
Dazu erklärt Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: "Die Entscheidung für das kleine Sparpaket ist insofern ein wichtiges Signal, als dass die Politik den grundsätzlichen Handlungsbedarf sieht. Aber wir müssen auch klar sagen, dass die jetzt beschlossenen Maßnahmen nicht ausreichen werden, um Beitragssatzerhöhungen zu vermeiden. Viele Millionen Versicherte und deren Arbeitgebende müssen sich darauf einstellen, dass die Krankenkassenbeiträge zum Jahreswechsel steigen werden.
Die erwarteten Mehrausgaben von rund 23 Milliarden Euro für höhere Honorare, steigende Medikamentenpreise und insgesamt mehr Leistungen für die 75 Millionen Versicherten lassen sich ohne Beitragserhöhungen nicht finanzieren. Diese Beitragserhöhungen müssen ein Weckruf für alle Akteure im Gesundheitswesen und in der Politik sein, dass jetzt höchste Zeit für grundlegende Reformen ist."
Hinweis der Redaktion
Das mit dem "Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege" (BEEP) beschlossene "kleine Sparpaket" für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wurde am 21.11.2025 vom Bundesrat wegen eines Artikels des Gesetzes an den Vermittlungsausschuss verwiesen, der die Klinikvergütungen für 2026 regelt. Danach sollten durch Aussetzen der sogenannten Meistbegünstigungsklausel Ausgaben der Krankenkassen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro eingespart werden. Die Länder kritisierten diese Pläne zu Lasten der Krankenhäuser und verwiesen auf negative finanzielle Auswirkungen für die Krankenhäuser in 2026 und in den folgenden Jahren.
Der nun auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses beschlossene Kompromiss sieht vor, die Auswirkungen der Einsparungen auf das kommende Jahr zu begrenzen. Die Meistbegünstigungsklausel bleibt für das Jahr 2026 ausgesetzt. Um jedoch negative Folgen für die Finanzierung der Krankenhäuser in den darauffolgenden Jahren auszuschließen, soll bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes für das Jahr 2027 ein um 1,14 Prozent erhöhter Landesbasisfallwert für 2026 zugrunde gelegt werden. Per Protokollnotiz versichert die Bundesregierung zudem, dass hiervon über eine Änderung der Bundespflegesatzverordnung auch psychiatrische und psychosomatische Kliniken profitieren.
Das mit dem "Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege" (BEEP) beschlossene "kleine Sparpaket" für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wurde am 21.11.2025 vom Bundesrat wegen eines Artikels des Gesetzes an den Vermittlungsausschuss verwiesen, der die Klinikvergütungen für 2026 regelt. Danach sollten durch Aussetzen der sogenannten Meistbegünstigungsklausel Ausgaben der Krankenkassen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro eingespart werden. Die Länder kritisierten diese Pläne zu Lasten der Krankenhäuser und verwiesen auf negative finanzielle Auswirkungen für die Krankenhäuser in 2026 und in den folgenden Jahren.
Der nun auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses beschlossene Kompromiss sieht vor, die Auswirkungen der Einsparungen auf das kommende Jahr zu begrenzen. Die Meistbegünstigungsklausel bleibt für das Jahr 2026 ausgesetzt. Um jedoch negative Folgen für die Finanzierung der Krankenhäuser in den darauffolgenden Jahren auszuschließen, soll bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes für das Jahr 2027 ein um 1,14 Prozent erhöhter Landesbasisfallwert für 2026 zugrunde gelegt werden. Per Protokollnotiz versichert die Bundesregierung zudem, dass hiervon über eine Änderung der Bundespflegesatzverordnung auch psychiatrische und psychosomatische Kliniken profitieren.
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Anmerkung der Redaktion: Der Titel wurde ergänzt um "Sparpaket passiert Bundestag und Bundesrat / Maßnahmen unzureichend"
Pressekontakt:
Florian Lanz
GKV-Spitzenverband, Pressesprecher
Telefon 030-206288-4201
Fax 030-20628884201
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