Spitzenverband Bund der Krankenkassen|10.08.2023

STATEMENT

Aus Patientensicht reichen 1.247 Kliniken

Berlin (kkdp)·Für die aktuelle Ausgabe des Fachmagazins f&w - führen und wirtschaften im Krankenhaus - unterstreicht Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, dass die am 10. Juli vorgestellten geeinten Eckpunkte zur Krankenhausreform, "wesentliche Aspekte der Kommissionsvorschläge aufgreifen und auf Basis von Leistungsgruppen künftig bundeseinheitliche Qualitätsanforderungen gelten werden." Stoff-Ahnis sieht aber auch weiterhin die Gefahr einer Verwässerung der Reform durch zahlreiche Ausnahmen.

Stefanie Stoff-Ahnis verdeutlicht in ihrem Beitrag die Positionen des GKV-Spitzenverbands zu verbindlichen Qualitätsanforderungen, Modernisierung der Versorgungsstrukturen, Potenziale der Vorhaltefinanzierung und der Notwendigkeit die Patientensicht in den Mittelpunkt stellen: "Kurzum: Die Versorgungsstrukturen müssen so umgewandelt werden, dass sie den Patientinnen und Patienten in der jeweiligen Versorgungssituation dienen. Wird dieser Gestaltungsansatz konsequent verfolgt, ergibt sich folgendes Bild: Aus Patientenperspektive erfüllen 1.247 Krankenhäuser die Voraussetzung, um zukünftig bundesweit die Bevölkerung qualitätsgesichert und bedarfsgerecht zu versorgen (...)".

Pressekontakt:

Florian Lanz
GKV-Spitzenverband, Pressesprecher
Telefon 030-206288-4201
Fax 030-20628884201
presse@gkv-spitzenverband.de


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