Spitzenverband Bund der Krankenkassen|03.07.2025
PRESSEMITTEILUNG
Verwässerung der Krankenhausreform gefährdet die Behandlungsqualität und die Patientensicherheit
Berlin (kkdp)·Der GKV-Spitzenverband setzt sich nachdrücklich dafür ein, die Versorgung der Patientinnen und Patienten bundesweit künftig sicherer und besser zu gestalten. Wichtig ist daher, die Krankenhausreform mit dem Ziel umzusetzen, eine flächendeckende Grundversorgung zu sichern und Bedarfsorientierung, Qualitätsorientierung und Finanzierbarkeit zu stärken. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes sind die Schritte zur Modernisierung und Verbesserung der stationären Versorgung dringend weiterzugehen.
Die aktuell von Länderseite im Raum stehenden Forderungen gehen jedoch in eine entgegengesetzte Richtung: Sie führen zur Beibehaltung ineffizienter Strukturen und patientengefährdender Gelegenheitsversorgung. Finanzielle Zugeständnisse ohne Gegenleistung sind auch angesichts der umfangreich von der GKV und vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel nicht zu rechtfertigen. Ein Eingehen auf die Länderforderungen würde die zentralen Reformziele gefährden und stünde im Widerspruch zu den Interessen der Versicherten und Beitragszahlenden.
Im Einzelnen kritisiert der GKV-Spitzenverband folgende Kernpunkte der Länder:
Unzählige Ausnahmeregelungen verhindern Steigerung der Behandlungsqualität
Die Bundesländer verlangen weitreichende Möglichkeiten, von den bundesweiten Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen abzuweichen, sofern dies zur Sicherstellung der Versorgung "zwingend erforderlich" sei. Kriterien wie Demografie und Topografie sollen als Begründung für Ausnahmen ausreichen, wie es in dem Länderpapier heißt. Dies öffnet Tür und Tor einer willkürlichen Zuweisung von Leistungsgruppen an Krankenhäuser, die die notwendige Expertise nicht nachweisen können.
Ebenso wollen die Bundesländer landesweit selbst definieren, welche Kriterien ein Fachkrankenhaus erfüllen muss.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, zu diesem Vorschlag: "Wir benötigen verbindliche und bundesweit einheitliche Kriterien, die ein Fachkrankenhaus nachweisen muss, wenn es den Status eines Fachkrankenhauses haben will. Nur so können sich Patientinnen und Patienten orientieren und erhalten Transparenz und Vergleichbarkeit über die Behandlungsqualität. Eine bloße Gelegenheitsversorgung bei komplexen Behandlungen muss zum Schutz der Patientinnen und Patienten vermieden werden."
Finanzierung ohne Gegenleistung
Die Bundesländer fordern eine Vorhaltevergütung, die "weitgehend unabhängig von dem Umfang der Leistungserbringung" berechnet wird und einen pauschalen "strukturellen Inflationsausgleich". Dies würde auf eine bedingungslose Bestandsgarantie für alle Krankenhäuser hinauslaufen - finanziert aus Beitragsmitteln, aber ohne die Verpflichtung, notwendige Strukturen anzupassen.
Verzögerungstaktik beim Zeitplan
Die geforderte Verschiebung der Fristen für die Beauftragung des Medizinischen Dienstes auf Ende 2025 und die Zuweisung der Leistungsgruppen gefährdet den Zeitplan der Reform.
Partikularinteressen bei Leistungsgruppen und Grouper
Die Bundesländer schlagen vor, die Leistungsgruppen und vor allem den Grouper aus Nordrhein-Westfalen (NRW) bundesweit gesetzlich zu normieren. Damit würde eine landesspezifische Lösung, die auf regionalen Kompromissen basiert, über eine wissenschaftlich fundierte und für ganz Deutschland entwickelte Systematik gestellt. Der Vorschlag, das InEK erst zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Evaluation zu beauftragen, zementiert zunächst Fakten, anstatt von Beginn an auf die beste bundesweite Lösung zu setzen, die auch bereits im Koalitionsvertrag festgelegt wurde.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: "Der GKV-Spitzenverband appelliert an die Bundesregierung: Im Koalitionsvertrag wurden Ziele einer qualitätsgesicherten und bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft vereinbart, diese Versprechen an die Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht durch landespolitische Eigeninteressen verwässert werden. Im Mittelpunkt der Reform müssen die Patientinnen und Patienten und ihr Anspruch auf die bestmögliche Behandlung in dafür spezialisierten und erfahrenen Krankenhäusern stehen."
Die aktuell von Länderseite im Raum stehenden Forderungen gehen jedoch in eine entgegengesetzte Richtung: Sie führen zur Beibehaltung ineffizienter Strukturen und patientengefährdender Gelegenheitsversorgung. Finanzielle Zugeständnisse ohne Gegenleistung sind auch angesichts der umfangreich von der GKV und vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel nicht zu rechtfertigen. Ein Eingehen auf die Länderforderungen würde die zentralen Reformziele gefährden und stünde im Widerspruch zu den Interessen der Versicherten und Beitragszahlenden.
Im Einzelnen kritisiert der GKV-Spitzenverband folgende Kernpunkte der Länder:
Unzählige Ausnahmeregelungen verhindern Steigerung der Behandlungsqualität
Die Bundesländer verlangen weitreichende Möglichkeiten, von den bundesweiten Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen abzuweichen, sofern dies zur Sicherstellung der Versorgung "zwingend erforderlich" sei. Kriterien wie Demografie und Topografie sollen als Begründung für Ausnahmen ausreichen, wie es in dem Länderpapier heißt. Dies öffnet Tür und Tor einer willkürlichen Zuweisung von Leistungsgruppen an Krankenhäuser, die die notwendige Expertise nicht nachweisen können.
Ebenso wollen die Bundesländer landesweit selbst definieren, welche Kriterien ein Fachkrankenhaus erfüllen muss.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, zu diesem Vorschlag: "Wir benötigen verbindliche und bundesweit einheitliche Kriterien, die ein Fachkrankenhaus nachweisen muss, wenn es den Status eines Fachkrankenhauses haben will. Nur so können sich Patientinnen und Patienten orientieren und erhalten Transparenz und Vergleichbarkeit über die Behandlungsqualität. Eine bloße Gelegenheitsversorgung bei komplexen Behandlungen muss zum Schutz der Patientinnen und Patienten vermieden werden."
Finanzierung ohne Gegenleistung
Die Bundesländer fordern eine Vorhaltevergütung, die "weitgehend unabhängig von dem Umfang der Leistungserbringung" berechnet wird und einen pauschalen "strukturellen Inflationsausgleich". Dies würde auf eine bedingungslose Bestandsgarantie für alle Krankenhäuser hinauslaufen - finanziert aus Beitragsmitteln, aber ohne die Verpflichtung, notwendige Strukturen anzupassen.
Verzögerungstaktik beim Zeitplan
Die geforderte Verschiebung der Fristen für die Beauftragung des Medizinischen Dienstes auf Ende 2025 und die Zuweisung der Leistungsgruppen gefährdet den Zeitplan der Reform.
Partikularinteressen bei Leistungsgruppen und Grouper
Die Bundesländer schlagen vor, die Leistungsgruppen und vor allem den Grouper aus Nordrhein-Westfalen (NRW) bundesweit gesetzlich zu normieren. Damit würde eine landesspezifische Lösung, die auf regionalen Kompromissen basiert, über eine wissenschaftlich fundierte und für ganz Deutschland entwickelte Systematik gestellt. Der Vorschlag, das InEK erst zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Evaluation zu beauftragen, zementiert zunächst Fakten, anstatt von Beginn an auf die beste bundesweite Lösung zu setzen, die auch bereits im Koalitionsvertrag festgelegt wurde.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: "Der GKV-Spitzenverband appelliert an die Bundesregierung: Im Koalitionsvertrag wurden Ziele einer qualitätsgesicherten und bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft vereinbart, diese Versprechen an die Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht durch landespolitische Eigeninteressen verwässert werden. Im Mittelpunkt der Reform müssen die Patientinnen und Patienten und ihr Anspruch auf die bestmögliche Behandlung in dafür spezialisierten und erfahrenen Krankenhäusern stehen."
Pressekontakt:
Florian Lanz
GKV-Spitzenverband, Pressesprecher
Telefon 030-206288-4201
Fax 030-20628884201
presse@gkv-spitzenverband.de