Gemeinsamer Bundesausschuss|19.09.2024
PRESSEMITTEILUNG
Krankenbeförderung kann zukünftig auch per Videosprechstunde verordnet werden
Für die Verordnung von Krankenbeförderung per Videosprechstunde gilt Folgendes:
Inkrafttreten
Die Richtlinienänderung tritt in Kraft, wenn das Bundesministerium für Gesundheit sie rechtlich nicht beanstandet und der G-BA den Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht hat.
Hintergrund: Krankenbeförderung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Kosten für Fahrten von Versicherten zu einer ambulanten oder stationären Behandlung können von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Voraussetzung ist, dass sie im Zusammenhang mit einer Leistung der gesetzlichen Krankenkasse zwingend medizinisch notwendig ist.
Der G-BA regelt in der Krankentransport-Richtlinie die genauen Voraussetzungen, Bedingungen und Inhalte der Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransporten und Rettungsfahrten durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten. Zudem kann vom Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements eine Krankenbeförderung verordnet werden.
Nähere Informationen: Krankenbeförderung
Pressekontakt:
Ann Marini
Gudrun Köster
Annette Steger
030 275838-811
presse@g-ba.de