Gemeinsamer Bundesausschuss|20.03.2025
PRESSEMITTEILUNG
Disease-Management-Programme
DMP: G-BA legt erste Grundlagen für digitalisierte Versorgungsprozesse
Dazu Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und zuständig für den Bereich der DMP: "Aktuell nutzen ca. 4,76 Mio. gesetzlich Versicherte, die an Diabetes mellitus Typ 1 oder 2 erkrankt sind, die Möglichkeit, sich in einem DMP leitliniengerecht behandeln und zum Umgang mit ihrer Erkrankung schulen zu lassen - Tendenz steigend. Digitale Elemente wie ärztliche Konsultationen per Video sind genau wie in der Regelversorgung zwar bereits Bestandteil der klassischen DMP. Bei den dDMP sollen nun aber für die strukturierte und koordinierte DMP-Versorgung umfassende digitale Prozesse genutzt und damit auch in der Breite vorangetrieben werden. Es geht beispielsweise darum, dass im dDMP noch stärker auf Präsenzkontakte verzichtet werden kann und stattdessen wege- und zeitsparend auch ein asynchroner Austausch mittels Messenger-Diensten möglich wird. Speziell im Bereich Diabetes gehört ein datengestütztes Glukosemanagement im engen Austausch zwischen Praxis und Versicherten ganz zentral zu einer guten Therapiesteuerung. Wichtig zu wissen ist dabei: Mit den neuen dDMP werden die bestehenden klassischen Diabetes-DMP nicht ersetzt, sondern jeweils um ein Modul zu digitalisierten Versorgungsprozessen ergänzt - Praxen und Versicherte können freiwillig entscheiden, ob sie neben dem klassischen DMP auch das dDMP anbieten beziehungsweise nutzen wollen.
Die heute beschlossenen Anforderungen an dDMP sind nur ein erster, aber dennoch wichtiger Einstieg in die digitalisierten Versorgungsprozesse in DMP. Unsere Chancen, die dDMP auf dieser Basis weiterzuentwickeln, hängen eng mit der generellen Digitalisierungsstrategie des Bundes zusammen: Sie betrifft die elektronische Patientenakte, die Ausbaustufen der 116-117-ServiceApp sowie DMP-spezifische Anforderungen zum Beispiel an die Praxisverwaltungssysteme."
Wesentliche Anforderungen an dDMP bei Diabetes
Rechtsverordnung weitere Voraussetzung für dDMP
Bevor die neuen Module in Kraft treten und in den regionalen DMP-Verträgen berücksichtigt werden können, müssen die Nichtbeanstandung des BMG sowie dessen Rechtsverordnung nach § 370b SGBV vorliegen. In der Rechtsverordnung wird unter anderem das Nähere zur erforderlichen technischen Ausstattung und an die Anwendung bei den Leistungserbringern und Versicherten geregelt, die den Vorgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit genügen müssen. Über das Inkrafttreten des Beschlusses wird der G-BA informieren.
Hintergrund: Digitalisierte Versorgungsprozesse in DMP
Ziel der DMP ist es, den sektorenübergreifenden Behandlungsablauf und die Qualität der medizinischen Versorgung von chronisch kranken Menschen zu verbessern. Die Anforderungen an die DMP und die Dokumentation sind in der DMP-Anforderungen-Richtlinie geregelt.
Mit dem im März 2024 in Kraft getretenen Digital-Gesetz wurde der G-BA beauftragt, zu den DMP-Anforderungen bei Diabetes mellitus Typ 1 und 2 ergänzend die Ausgestaltung mit digitalisierten Versorgungsprozessen zu regeln.
Weitere Informationen sind auf der Website des G-BA zu finden: Disease-Management-Programme
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