Verband der Ersatzkassen e. V.|03.09.2024
PRESSEMITTEILUNG
Bundesrechnungshof zu GKV-Finanzen
vdek: Klare Worte des Bundesrechnungshofes zu Belastungen der Beitragszahlenden durch neue Gesetze
Berlin (kkdp)·Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), kommentiert die Kritik des Bundesrechnungshofes (BRH) zu den geplanten finanziellen Belastungen der gesetzlichen Krankenkassen durch den Transformationsfonds im Rahmen der Krankenhausreform und die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen sowie zur Unterfinanzierung der sozialen Pflegeversicherung:
"Die klaren Worte des Bundesrechnungshofes sollten die Politik endlich wachrütteln. Wir reden in der Krankenversicherung von Beitragserhöhungen von 0,5 bis 0,7 Beitragssatzpunkten allein 2025. Durch die geplanten Gesetze kommen nun weitere Belastungen von 0,1 Prozentpunkten hinzu. Dazu kommen 0,2 Beitragspunkte in der Pflege. Und Jahr für Jahr werden es mehr!
Finanzierung des Transformationsfonds ist Sache der Länder
Allein um die Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft zu finanzieren, sollen die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 2026 bis 2035 25 Milliarden Euro aufbringen. Der Bundesrechnungshof macht deutlich, dass dies eindeutig Sache der Länder ist. Die Zweckentfremdung von Beitragsgeldern muss ein Ende haben.
Entbudgetierung setzt falsche Anreize
Auch die geplante Entbudgetierung der hausärztlichen Vergütung im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) fördert nicht die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung und ist nachweislich kein taugliches Mittel für die vorgesehene Stärkung der ländlichen Regionen. Dies stellt der Bundesrechnungshof ebenfalls klar. Solche Maßnahmen setzen in Zeiten einer ohnehin angespannten Finanzlage der GKV völlig falsche Anreize. Gleiches gilt für den Verzicht auf die meisten Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch zu hohe Bagatellgrenzen.
Pflege ausreichend finanzieren
Ebenso unmissverständlich positioniert sich der Bundesrechnungshof in Sachen Pflegefinanzen. Um die Probleme der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) zu lösen, reichten ´kosmetische Maßnahmen´ nicht mehr aus. Dies sehen wir genauso. Wenn die Bundesregierung nicht eine substanzielle Reform vorlegt, droht schon 2025 die nächste Beitragssatzerhöhung um 0,2 Beitragssatzpunkte. Auch hier könnte der Staat kurzfristig für Entlastung sorgen, wenn er seine Finanzierungsverantwortung endlich wahrnehmen würde. Dazu gehört die im Koalitionsvertrag angekündigte Finanzierung der Beiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige und die Refinanzierung der coronabedingten Zusatzkosten in Höhe von 5,5 Milliarden Euro. Um die Belastung der Pflegebedürftigen durch Eigenanteile in den stationären Pflegeeinrichtungen zu begrenzen, sollten die Länder endlich die Investitionskosten übernehmen. Das würde zu einer Entlastung von durchschnittlich 490 Euro pro Monat führen."
"Die klaren Worte des Bundesrechnungshofes sollten die Politik endlich wachrütteln. Wir reden in der Krankenversicherung von Beitragserhöhungen von 0,5 bis 0,7 Beitragssatzpunkten allein 2025. Durch die geplanten Gesetze kommen nun weitere Belastungen von 0,1 Prozentpunkten hinzu. Dazu kommen 0,2 Beitragspunkte in der Pflege. Und Jahr für Jahr werden es mehr!
Finanzierung des Transformationsfonds ist Sache der Länder
Allein um die Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft zu finanzieren, sollen die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 2026 bis 2035 25 Milliarden Euro aufbringen. Der Bundesrechnungshof macht deutlich, dass dies eindeutig Sache der Länder ist. Die Zweckentfremdung von Beitragsgeldern muss ein Ende haben.
Entbudgetierung setzt falsche Anreize
Auch die geplante Entbudgetierung der hausärztlichen Vergütung im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) fördert nicht die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung und ist nachweislich kein taugliches Mittel für die vorgesehene Stärkung der ländlichen Regionen. Dies stellt der Bundesrechnungshof ebenfalls klar. Solche Maßnahmen setzen in Zeiten einer ohnehin angespannten Finanzlage der GKV völlig falsche Anreize. Gleiches gilt für den Verzicht auf die meisten Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch zu hohe Bagatellgrenzen.
Pflege ausreichend finanzieren
Ebenso unmissverständlich positioniert sich der Bundesrechnungshof in Sachen Pflegefinanzen. Um die Probleme der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) zu lösen, reichten ´kosmetische Maßnahmen´ nicht mehr aus. Dies sehen wir genauso. Wenn die Bundesregierung nicht eine substanzielle Reform vorlegt, droht schon 2025 die nächste Beitragssatzerhöhung um 0,2 Beitragssatzpunkte. Auch hier könnte der Staat kurzfristig für Entlastung sorgen, wenn er seine Finanzierungsverantwortung endlich wahrnehmen würde. Dazu gehört die im Koalitionsvertrag angekündigte Finanzierung der Beiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige und die Refinanzierung der coronabedingten Zusatzkosten in Höhe von 5,5 Milliarden Euro. Um die Belastung der Pflegebedürftigen durch Eigenanteile in den stationären Pflegeeinrichtungen zu begrenzen, sollten die Länder endlich die Investitionskosten übernehmen. Das würde zu einer Entlastung von durchschnittlich 490 Euro pro Monat führen."
Pressekontakt:
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel: 0 30 / 2 69 31 12 00
E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com