Bundesministerium für Gesundheit|14.09.2022
PRESSEMITTEILUNG
Angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus: Kabinett beschließt Entwurf des KHPflEG
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: "Wir brauchen ein Umdenken in der Klinikbranche. Pflegekräfte sind extrem belastete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nur wer sie gut bezahlt, Überstunden ausgleicht, ihre Stationen gut besetzt, wird am Arbeitsmarkt Pflegekräfte halten oder neue gewinnen. Eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus ist essentiell, sowohl für die Qualität der Patientenversorgung als auch die Arbeitssituation der Pflegekräfte in den Krankenhäusern. Das wird durch das neue Entlastungsgesetz sichergestellt."
Die Gesetzesinhalte im Einzelnen:
Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus
Ziel des Gesetzes ist es, die Situation der Pflege in den Krankenhäusern mittelfristig zu verbessern, indem Idealbesetzungen für die Stationen errechnet und durchgesetzt werden. Dazu soll ein Instrument zur Pflegepersonalbemessung (PPR 2.0) eingesetzt werden, das im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege von allen Beteiligten entwickelt wurde.
Eingeführt werden soll die PPR 2.0 in drei Stufen:
Ab 1. Januar 2023 soll die Erprobungsphase starten. Hier wird die PPR 2.0 dem Praxistest unterzogen. Die Testphase erfolgt in einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern in Normalstationen und in der Pädiatrie. Auf dieser Basis werden in einer Rechtsverordnung den Krankenhäusern Vorgaben für die Personalbemessung gemacht. Verfügt ein Krankenhaus über einen Entlastungstarifvertrag mit verbindlichen Vorgaben zur Mindestpersonalbesetzung auf bettenführenden Stationen, kann von einer Anwendung der PPR 2.0 abgesehen werden. Ab 2025 wird die Personalbemessung dann scharf gestellt und sanktioniert.
Weitere Regelungen für den Krankenhausbereich
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf im Krankenhausbereich insbesondere folgende Regelungen vor:
Digitale Gesundheitsversorgung
Mit dem Gesetzentwurf wird darüber hinaus die digitale medizinische und pflegerische Versorgung weiterentwickelt und nachgesteuert. Dabei geht es insbesondere darum, die Nutzerfreundlichkeit von digitalen Anwendungen zu stärken und die Verbreitung zentraler Anwendungen der Telematikinfrastruktur zu erhöhen. Darunter zu fassen sind zum Beispiel Regelungen zur Nutzung von Verordnungsdaten im Versorgungsprozess oder zur Ermöglichung einfacher Identifizierungsverfahren in den Apotheken. Zugleich werden den Wettbewerb verzerrende Praktiken beendet, die derzeit aufgrund von Beschränkungen durch Anbieter und Hersteller informationstechnischer Systeme im Rahmen der Telematikinfrastruktur bestehen.
Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat und den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.
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