BKK Dachverband e.V.|19.03.2024

PRESSEMITTEILUNG

Krankenhausreform droht die gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu erdrücken

Berlin (kkdp)·Anlässlich des jüngst veröffentlichten Referentenentwurfs zum Krankenhausversorgungs-verbesserungsgesetz (KHVVG) schlagen die Betriebskrankenkassen Alarm. Zwar ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass nun ein Reformvorschlag auf dem Tisch liegt, aber die Art und Weise, wie sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Finanzierung der Krankenhausreform vorstellt, ist für die gesetzlichen Krankenkassen und für die Beitragzahlenden unzumutbar.

Der Bund kann sich bei dieser gesamtgesellschaftlichen Herkulesaufgabe nicht einfach aus der Affäre ziehen, sondern muss mit Mitteln aus dem eigenen Haushalt seinen Beitrag leisten.

Nach dem jetzt vorliegenden Referentenentwurf sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, kurzfristige Finanzhilfen für die Krankenhäuser zu ermöglichen. Dazu gehören unter anderem die vollständige Refinanzierung der Tarifkosten, eine neue Berechnungssystematik der Landesbasisfallwerte sowie höhere Zuschläge für bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum. Gleichzeitig ist absehbar, dass die Krankenhausreform mit der Einführung einer Vorhaltefinanzierung sowie zahlreicher Extravergütungselemente nicht ausgabenneutral umgesetzt wird. Besonders gravierend ist jedoch die über 10 Jahre gestreckte und jährlich verpflichtende Bereitstellung von Mitteln für einen Transformationsfonds in Höhe von 2,5 Mrd. Euro ab 2026 durch die gesetzlichlichen Krankenversicherungen.

Aufgrund der fehlenden finanziellen Reserven durch den jüngsten Rücklagenabbau bei den Krankenkassen würde sich die Finanzierungslast der vorgeschlagenen Reform unmittelbar in steigenden Beitragssätzen der Versicherten niederschlagen. "Damit würden die Versicherten erneut Opfer einer verfassungswidrigen Zweckentfremdung von Beitragsmitteln zur Finanzierung originärer Staatsaufgaben. Die Sozialkassen sollen Betriebskosten finanzieren und nicht die Defizite von Infrastrukturreformen ausgleichen. Spätestens die Gerichte müssen dies stoppen", mahnt Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbands.

"Ist der Ruf erst ruiniert, regierts sichs völlig ungeniert", so Knieps weiter zum Vorgehen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. "Es ist an der Zeit, sich ehrlich zu machen: Die Verschiebung der Mittelzuteilung aus dem Transformationsfonds in das Jahr 2026 ist nichts Anderes als eine wahlkampftaktische Entscheidung, mit der die Bürgerinnen und Bürger im Ungewissen gelassen werden sollen. Das ist unredlich und wird Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nicht über die Bundestagswahl im nächsten Jahr retten."

Die erhofften Einsparungen bleiben in ihrer Höhe wohl eher Wunschdenken. Die Betriebskrankenkassen fordern daher eine gründliche Überprüfung der vorgeschlagenen Finanzierung der Reformmaßnahmen. Es reicht nicht aus, mit einer Krankenhausreform Qualität und Verfügbarkeit der Krankenhausversorgung langfristig zu verbessern. Eine nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung muss gewährleistet sein - darauf müssen sich Mitglieder und Arbeitgeber verlassen können.

Pressekontakt:

Thorsten Greb
Referent Kommunikation
+49 30 270 040 -302
thorsten.greb@bkk-dv.de


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