BKK Dachverband e.V.|29.09.2026

PRESSEMITTEILUNG

Keine Standortförderung auf Kosten der Beitragszahlenden - Standortklausel darf Entlastungswirkung des BStabG nicht aushöhlen

Berlin (kkdp)·Die Betriebskrankenkassen warnen davor die Entlastung für Arzneimittel, die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen wurde, im Nachhinein durch weitreichende Ausnahmen beim zusätzlichen Herstellerabschlag wieder massiv zu verringern. Derzeit berät ein Fachgremium über Kriterien für eine sogenannte Standortklausel für pharmazeutische Unternehmen, mit der Investitionen, Produktionskapazitäten, Forschung und Entwicklung sowie Beschäftigung in Deutschland berücksichtigt werden sollen. Das Fachgremium legt seine Ergebnisse bis zum 30. September dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium vor.

Dazu erklärt Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes: "Deutschland in der Arzneimittelversorgung unabhängiger und resilienter aufzustellen, ist ein richtiges und wichtiges Ziel der Bundesregierung. Dafür den Pharmastandort attraktiv zu machen für Investitionen, Forschung und Produktion unterstützen wir. Aber klar ist aus Sicht der Betriebskrankenkassen auch: Industriepolitik darf nicht aus den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber finanziert werden. Wenn einzelne Pharmaunternehmen beim Herstellerabschlag entlastet werden sollen, muss dieser Einnahmeausfall für die Krankenkassen vollständig und verlässlich an anderer Stelle gegenfinanziert werden. Kommt der Druck auf die Pharmaunternehmen aus den USA, müssen dort die Preise runter, statt hier nach Ventilen zu suchen."

Ab 2027 sieht das Beitragssatzstabilisierungsgesetz für patentgeschützte Arzneimittel grundsätzlich einen Herstellerabschlag von insgesamt 15,5 Prozent vor. Allein durch die zusätzliche Anhebung des Abschlags erwartet das Bundesgesundheitsministerium eine Entlastung der GKV in Milliardenhöhe.

Nach den derzeit vorliegenden Schätzungen könnten umfangreiche Ausnahmeregelungen davon bis zu rund 1,3 Milliarden Euro wieder aufzehren. Damit würde ausgerechnet eine zentrale Stabilisierungsmaßnahme des Gesetzes erheblich an Wirkung verlieren.

"Wir können den Beitragszahlenden nur schwer vermitteln, dass mit dem Beitragsstabilisierungsgesetz zunächst Maßnahmen mit dem Versprechen der Stabilisierung der GKV-Finanzen beschlossen wurde und wenige Wochen später ein erheblicher Teil ihrer Wirkung wieder zurückgenommen wird. Es bleibt dabei: Steigen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung höher, als die beitragspflichtigen Einnahmen, sind Beitragssatzsteigerungen unausweichlich. Sie gehen dann wieder zu Lasten der Versicherten und Arbeitgeber", so Anne-Kathrin Klemm weiter.

Die Position der Betriebskrankenkassen ist klar: Wenn einzelne Unternehmen entlastet werden, darf das nicht auf Kosten der Krankenkassen gehen. Werden Unternehmen aufgrund klar definierter Standortkriterien teilweise oder vollständig vom zusätzlichen Herstellerabschlag befreit, muss der dadurch entstehende Betrag innerhalb der Pharmaindustrie ausgeglichen werden. So lassen sich Standortanreize setzen, ohne dass am Ende die GKV die Rechnung bezahlt.

Wichtig ist zudem, dass die Kriterien eng gefasst, klar und überprüfbar sind. Denn je weiter die Ausnahmen gefasst werden und je stärker statt einzelner Produkte oder Wirkstoffe ganze Konzernstrukturen berücksichtigt werden, desto größer wird die Gefahr der Mitnahmeeffekte und finanziellen Ausfälle für die Krankenkassen, ohne dass ein echter Standortvorteil dahintersteht. Und damit droht die Standortklausel neue Bürokratie zu schaffen. Wer Ausnahmen vom Herstellerabschlag an komplexe Standortkriterien knüpft, braucht auch aufwendige Nachweis-, Prüf- und Monitoringverfahren. Das ist auch eine Frage von Ressourcen.

"Standortpolitik ist eine wichtige Aufgabe. Eine stabile Arzneimittelversorgung ist für die Menschen in Deutschland essentiell. Dennoch muss die Finanzierbarkeit der GKV erhalten bleiben. Nur so erhalten Betroffene auch weiterhin ihre notwendige (Arzneimittel-)Versorgung. Für uns ist deshalb entscheidend: Keine Ausnahmen ohne vollständige Gegenfinanzierung", so Klemm.

Pressekontakt:

Thorsten Greb
Pressesprecher
thorsten.greb@bkk-dv.de
Tel. +49 30 2700 406 - 302

Torsten Dittkuhn
Pressereferent
torsten.dittkuhn@bkk-dv.de
Tel. +49 30 2700 406 - 301


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