BKK Dachverband e.V.|16.04.2024
PRESSEMITTEILUNG
Betriebskrankenkassen kritisieren KHVVG-Entwurf: Uns droht ein Versorgungsverschlechterungsgesetz
Berlin (kkdp)·Die Betriebskrankenkassen kritisieren den jüngst veröffentlichten Referentenentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) als finanzpolitisch löchrig sowie rechtsunsicher und fordern eine grundlegende Überarbeitung. Zwar enthalte das Reformvorhaben positive Ansätze, zentrale Herausforderungen blieben jedoch weiterhin ungelöst. Kritisch sehen die Betriebskrankenkassen insbesondere die nicht rechtskonforme Finanzierungsbeteiligung der GKV am Transformationsfonds, das Fehlen eines konkreten Zielbildes für die Reform der Krankenhausstrukturen sowie die geplante Ablösung der Einzelfallprüfungen von Krankenhausrechnungen durch Stichprobenprüfungen.
Die Betriebskrankenkassen erkennen die Dringlichkeit einer Krankenhausstrukturreform an und unterstützen grundsätzlich das Reformvorhaben. Insbesondere die Einführung einer Leistungsgruppensystematik sowie Mindestfallzahlen als zusätzliches Qualitätskriterium werden als positiv bewertet. Diese Maßnahmen können die Versorgungsqualität erhöhen, auch wenn hierzu die Strukturvorgaben perspektivisch anspruchsvoller ausgestaltet werden müssen. Auch die geplante Höhe der Vorhaltefinanzierung von 60 Prozent pauschal über alle Leistungsgruppen hinweg ist aus Sicht der Betriebskrankenkassen nicht sachgerecht.
Zentrale Herausforderungen wie die Finanzierbarkeit bleiben bei der Reform jedoch weiterhin ungelöst. Insbesondere die zahlreichen Zuschläge, die der Gesetzgeber plant, sowie die kurzfristigen Finanzierungshilfen durch die vollständige Tarifrefinanzierung und die Anwendung des vollen Orientierungswertes werden die Beitragssatzstabilität der Gesetzlichen Krankenversicherung noch stärker gefährden. Dabei bleibt die unzureichende Investitionsfinanzierung der Länder ungelöst. Strikt abgelehnt wird zudem die hälftige Finanzierung des Transformationsfonds durch die Beitragszahler der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) - dies ist nicht verfassungskonform.
"Diese Reform mit der Brechstange und ohne klare Vision, bringt die Krankenhäuser und insbesondere die Gesetzliche Krankenversicherung an ihre Grenzen. Das untergräbt die Akzeptanz des Reformvorhabens und erzeugt Verunsicherung und Widerstand bei Krankenhäusern, Kostenträgern und in der Bevölkerung. Die Gesetzgebung muss so ausgestaltet werden, dass eine rechtssichere, bürokratiearme und effektive Umsetzung in der Praxis gewährleistet werden kann. Andernfalls droht ein uns Versorgungsverschlechterungsgesetz", sagt Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes.
Die geplante Ablösung der Einzelfallprüfungen von Krankenhausrechnungen durch Stichprobenprüfungen lehnen die Betriebskrankenkassen ebenfalls strikt ab, da die Einzelfallprüfung ein tragendes Element für ein gerechtes DRG-Finanzierungssystems ist und eine wirtschaftliche Verwendung der GKV-Beitragsmittel sicherstellt. "Ohne die Abrechnungsprüfung im Einzelfall würden wir die gerade in Fahrt kommende Ambulantisierung und Effizienzsteigerung im stationären Sektor direkt wieder abwürgen. Ausgabensteigerungen im stationären Bereich, und Beitragssatzsteigerungen zu Lasten der Versicherten wären die direkte Folge", so Knieps weiter.
Die Betriebskrankenkassen erkennen die Dringlichkeit einer Krankenhausstrukturreform an und unterstützen grundsätzlich das Reformvorhaben. Insbesondere die Einführung einer Leistungsgruppensystematik sowie Mindestfallzahlen als zusätzliches Qualitätskriterium werden als positiv bewertet. Diese Maßnahmen können die Versorgungsqualität erhöhen, auch wenn hierzu die Strukturvorgaben perspektivisch anspruchsvoller ausgestaltet werden müssen. Auch die geplante Höhe der Vorhaltefinanzierung von 60 Prozent pauschal über alle Leistungsgruppen hinweg ist aus Sicht der Betriebskrankenkassen nicht sachgerecht.
Zentrale Herausforderungen wie die Finanzierbarkeit bleiben bei der Reform jedoch weiterhin ungelöst. Insbesondere die zahlreichen Zuschläge, die der Gesetzgeber plant, sowie die kurzfristigen Finanzierungshilfen durch die vollständige Tarifrefinanzierung und die Anwendung des vollen Orientierungswertes werden die Beitragssatzstabilität der Gesetzlichen Krankenversicherung noch stärker gefährden. Dabei bleibt die unzureichende Investitionsfinanzierung der Länder ungelöst. Strikt abgelehnt wird zudem die hälftige Finanzierung des Transformationsfonds durch die Beitragszahler der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) - dies ist nicht verfassungskonform.
"Diese Reform mit der Brechstange und ohne klare Vision, bringt die Krankenhäuser und insbesondere die Gesetzliche Krankenversicherung an ihre Grenzen. Das untergräbt die Akzeptanz des Reformvorhabens und erzeugt Verunsicherung und Widerstand bei Krankenhäusern, Kostenträgern und in der Bevölkerung. Die Gesetzgebung muss so ausgestaltet werden, dass eine rechtssichere, bürokratiearme und effektive Umsetzung in der Praxis gewährleistet werden kann. Andernfalls droht ein uns Versorgungsverschlechterungsgesetz", sagt Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes.
Die geplante Ablösung der Einzelfallprüfungen von Krankenhausrechnungen durch Stichprobenprüfungen lehnen die Betriebskrankenkassen ebenfalls strikt ab, da die Einzelfallprüfung ein tragendes Element für ein gerechtes DRG-Finanzierungssystems ist und eine wirtschaftliche Verwendung der GKV-Beitragsmittel sicherstellt. "Ohne die Abrechnungsprüfung im Einzelfall würden wir die gerade in Fahrt kommende Ambulantisierung und Effizienzsteigerung im stationären Sektor direkt wieder abwürgen. Ausgabensteigerungen im stationären Bereich, und Beitragssatzsteigerungen zu Lasten der Versicherten wären die direkte Folge", so Knieps weiter.
Pressekontakt:
Thorsten Greb
+49 30 2700 406 - 302
thorsten.greb@bkk-dv.de