AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.|02.11.2023
PRESSEMITTEILUNG
Mindestmengen führen 2024 zu weiterer Konzentration risikoreicher Operationen
Hannover (kkdp)·Wo und mit welchen Erfahrungswerten dürfen in Niedersachsen komplexe und risikoreiche Operationen durchgeführt werden? Laut "Mindestmengen-Transparenzkarte" der AOK zeichnet sich bei relevanten Eingriffen für 2024 eine weitere Konzentration auf Kliniken mit hohen Fallzahlen ab. Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen: "Mindestmengen unterstützen die Qualitätssicherung in der stationären Versorgung. Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Anhebung der Mindestmengen soll mögliche Risiken weiter minimieren. Das ist im Sinne der Patientensicherheit absolut sinnvoll."
Neue Mindestmengen für Brustkrebs- und Lungenkrebs-Operationen
Erstmals greifen im kommenden Jahr zwei neu eingeführte Mindestmengen: Für die chirurgische Behandlung von Brustkrebs gilt ab 2024 eine Mindestmenge von 50 Fällen pro Jahr, die dann 2025 noch einmal auf 100 Fälle jährlich angehoben wird. Für das kommende Jahr haben 42 Klinik-Standorte in Niedersachsen die Erlaubnis zur Durchführung der Brustkrebs-OPs erhalten.
Neu ist auch die Mindestmenge für thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs bei Erwachsenen, die 2024 bei 40 Fällen pro Jahr liegt. Auf dieser Basis haben in Niedersachsen insgesamt 17 Klinik-Standorte eine positive Prognose und damit eine OP-Erlaubnis. Auch bei Lungenkrebs-OPs wurde bereits eine weitere Anhebung der Mindestmenge auf 75 Fälle jährlich ab 2025 festgelegt.
Versorgung von Früh- und Neugeborenen
Die Anhebung der Mindestmenge für die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Gewicht unter 1.250 Gramm von 20 auf 25 Geburten pro Jahr führt in Niedersachsen nicht zu Veränderungen der Versorgungsstruktur: Landesweit haben erneut 13 Geburtsstationen eine Berechtigung für das kommende Jahr erhalten.
Veränderungen ergeben sich u.a. bei:
Operationen an der Speiseröhre (Ösophagus)
Die Mindestmenge wurde hier auf 26 Fälle angehoben. In Folge erhielten nur noch 12 Kliniken (Vorjahr 16) eine positive Prognose.
Bauchspeicheldrüse (Pankreas)
Bei den Pankreas-Operationen greift die endgültige Erhöhung der Mindestmenge von bisher 10 auf 20 Eingriffe/Jahr erst 2025. In Niedersachsen haben aktuell 35 Kliniken OP-Erlaubnis.
Stammzelltransplantationen
Bei Stammzelltransplantationen unterliegen nur Übertragungen mit Spenderblut (allogen) der Mindestmengenregelung. Hier gilt im kommenden Jahr eine Mindestmenge von 25 Fällen, die ab 2025 auf 40 erhöht wird. Die Anzahl der Kliniken mit positiver Prognose sinkt im kommenden Jahr von aktuell 8 auf 4 Standorte von Oldenburg bis Göttingen.
Mindestmengen-Transparenzliste verzeichnet 105 Klinik-Standorte in Niedersachsen
Insgesamt verzeichnet die heute veröffentlichte Online-Karte der AOK für nächstes Jahr in Niedersachsen 105 Standorte (bundesweit 1.075). Bei allen aufgeführten Krankenhäusern wurde die Zulässigkeit der Leistungserbringung von Mindestmengen-relevanten Eingriffen positiv bestätigt.
Die "Transparenzkarte" informiert seit 2019 über die Auswirkungen der jährlichen Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen zu den besonders schwierigen und risikoreichen Behandlungen, für die aktuell vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgegebene Mindestmengen gelten. Aktuell berät der G-BA über die Einführung zusätzlichen Mindestmenge zur Durchführung von Herztransplantationen und zu Darmkrebs-Operationen.
Seit 2019 müssen Kliniken, die Mindestmengen-relevante Eingriffe durchführen wollen, den Krankenkassen auf Landesebene jeweils Mitte des Jahres ihre aktuellen Fallzahlen der letzten anderthalb Jahre mitteilen und eine Prognose für das Folgejahr abgeben. Diese Angaben sind ein wichtiges Indiz für Patientinnen und Patienten, die vor planbaren Operationen stehen, und für einweisende Ärztinnen und Ärzten. Eine positive Prognose können auch Krankenhäuser erhalten, die die Mindestmenge in der Vergangenheit unterschritten haben, zum Beispiel aus organisatorischen oder personellen Gründen.
Neue Mindestmengen für Brustkrebs- und Lungenkrebs-Operationen
Erstmals greifen im kommenden Jahr zwei neu eingeführte Mindestmengen: Für die chirurgische Behandlung von Brustkrebs gilt ab 2024 eine Mindestmenge von 50 Fällen pro Jahr, die dann 2025 noch einmal auf 100 Fälle jährlich angehoben wird. Für das kommende Jahr haben 42 Klinik-Standorte in Niedersachsen die Erlaubnis zur Durchführung der Brustkrebs-OPs erhalten.
Neu ist auch die Mindestmenge für thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs bei Erwachsenen, die 2024 bei 40 Fällen pro Jahr liegt. Auf dieser Basis haben in Niedersachsen insgesamt 17 Klinik-Standorte eine positive Prognose und damit eine OP-Erlaubnis. Auch bei Lungenkrebs-OPs wurde bereits eine weitere Anhebung der Mindestmenge auf 75 Fälle jährlich ab 2025 festgelegt.
Versorgung von Früh- und Neugeborenen
Die Anhebung der Mindestmenge für die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Gewicht unter 1.250 Gramm von 20 auf 25 Geburten pro Jahr führt in Niedersachsen nicht zu Veränderungen der Versorgungsstruktur: Landesweit haben erneut 13 Geburtsstationen eine Berechtigung für das kommende Jahr erhalten.
Veränderungen ergeben sich u.a. bei:
Operationen an der Speiseröhre (Ösophagus)
Die Mindestmenge wurde hier auf 26 Fälle angehoben. In Folge erhielten nur noch 12 Kliniken (Vorjahr 16) eine positive Prognose.
Bauchspeicheldrüse (Pankreas)
Bei den Pankreas-Operationen greift die endgültige Erhöhung der Mindestmenge von bisher 10 auf 20 Eingriffe/Jahr erst 2025. In Niedersachsen haben aktuell 35 Kliniken OP-Erlaubnis.
Stammzelltransplantationen
Bei Stammzelltransplantationen unterliegen nur Übertragungen mit Spenderblut (allogen) der Mindestmengenregelung. Hier gilt im kommenden Jahr eine Mindestmenge von 25 Fällen, die ab 2025 auf 40 erhöht wird. Die Anzahl der Kliniken mit positiver Prognose sinkt im kommenden Jahr von aktuell 8 auf 4 Standorte von Oldenburg bis Göttingen.
Mindestmengen-Transparenzliste verzeichnet 105 Klinik-Standorte in Niedersachsen
Insgesamt verzeichnet die heute veröffentlichte Online-Karte der AOK für nächstes Jahr in Niedersachsen 105 Standorte (bundesweit 1.075). Bei allen aufgeführten Krankenhäusern wurde die Zulässigkeit der Leistungserbringung von Mindestmengen-relevanten Eingriffen positiv bestätigt.
Die "Transparenzkarte" informiert seit 2019 über die Auswirkungen der jährlichen Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen zu den besonders schwierigen und risikoreichen Behandlungen, für die aktuell vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgegebene Mindestmengen gelten. Aktuell berät der G-BA über die Einführung zusätzlichen Mindestmenge zur Durchführung von Herztransplantationen und zu Darmkrebs-Operationen.
Seit 2019 müssen Kliniken, die Mindestmengen-relevante Eingriffe durchführen wollen, den Krankenkassen auf Landesebene jeweils Mitte des Jahres ihre aktuellen Fallzahlen der letzten anderthalb Jahre mitteilen und eine Prognose für das Folgejahr abgeben. Diese Angaben sind ein wichtiges Indiz für Patientinnen und Patienten, die vor planbaren Operationen stehen, und für einweisende Ärztinnen und Ärzten. Eine positive Prognose können auch Krankenhäuser erhalten, die die Mindestmenge in der Vergangenheit unterschritten haben, zum Beispiel aus organisatorischen oder personellen Gründen.
Pressekontakt:
Stefanie Ohlendorf
Telefon: 0511 8701 10010
E-Mail: Stefanie.Ohlendorf@nds.aok.de