Bundesvereinigung Dt. Apothekerverbände|05.04.2022
PRESSEMITTEILUNG
Geflüchtete aus der Ukraine müssen keine Zuzahlungen für Medikamente leisten
Berlin·Geflüchtete aus der Ukraine müssen beim Einlösen von rosa Rezepten während der ersten 18 Monate Aufenthalt in Deutschland keine Zuzahlungen für Arzneimittel in der Apotheke leisten. Sie sind damit wie...
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