Zusatzbeitragssatz 2018
"Relative Beitragserhöhung" löst kein Sonderkündigungsrecht für Versicherte aus
15.11.2017·Ab Januar 2018 wird der "durchschnittliche Zusatzbeitragssatz" um 0,1 Punkte gesenkt. Gehen die Kassen diesen Weg nicht mit, erhöhen sie über einen zum Kassendurchschnitt steigenden Finanzbedarf indirekt sogar ihren Zusatzbeitragssatz. Die Informationspflichten der Krankenkassen und Sonderkündigungsrechte der Mitglieder gelten in diesen Fällen jedoch nicht.
Als angemeldeter Nutzer von krankenkassen direkt haben Sie neben dem vollen Lesezugriff für alle Inhalte weitere Vorteile:
- Zeitlich unbegrenzte Recherchemöglichkeit im kompletten Archiv,
- Persönliche Lese- und Merkliste mit Notizfunktion,
- Sie erhalten neue Inhalte per E-Mail (optional)
- Einrichtung eines individuellen GKV-Stellenalarms (Benachrichtigung über neue Stellenanzeigen per E-Mail),
- Höhere Detailstufe bei den Daten der Krankenkassen,
- Mehr Infos und Funktionen, z. B. beim Midijobrechner (vormals Gleitzonenrechner), bei Angaben zu Vorstandsbezügen, etc.
- Zusätzliche Inhalte und Optionen beim GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben
Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik