Vereinheitlichung ab 2027
Kabinett beschließt Einführung einer neuen Pflegefachassistenzausbildung
04.09.2024·Die Bundesregierung hat am 04.09.2024 den Entwurf eines "Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung" (PfAssEinfG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist, die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen, mehr Menschen für die Ausbildung zu gewinnen und einen bundeseinheitlichen Standard zu schaffen. Kritik an der Finanzierung kommt von den Kranken- und Pflegekassen. Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe müsse die Pflegeausbildung aus Steuermitteln und nicht wie vorgesehen zusätzlich von den Beitragszahlenden finanziert werden.
Vorgesehen ist, dass der Gesetzentwurf zum 01.01.2026 in Kraft tritt und zum Start der neuen Ausbildung am 01.01.2027 greift.
Kernpunkte des Gesetzentwurfs
Ausbildung und Aufgabenverteilung
Die Absolventen sollen künftig in ganz Deutschland und in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten können. So entstehe ein vielfältiges, attraktives und durchlässiges Bildungssystem in der Pflege - von der Assistenzausbildung über die berufliche Fachkraftausbildung bis zur hochschulischen Qualifikation auf Bachelor - und perspektivisch auch auf Master-Niveau. Zudem könnten durch die Einführung eines einheitlichen Kompetenzprofils für die Pflegefachassistenz Aufgaben zwischen Pflegefach- und Pflegefachassistenzpersonen künftig besser verteilt werden. Pflegefachassistenzpersonen sollen vermehrt Aufgaben durchführen können, die heute noch teilweise von Pflegefachpersonen durchgeführt werden. Hierdurch würden Pflegefachpersonen deutlich entlastet.
Kritik: Finanzierung ordnungspolitisch falsch
Mit dem Gesetzentwurf wird auch die Finanzierung der Ausbildung auf eine einheitliche Grundlage gestellt. Sie ist geplant nach dem Modell des Pflegeberufegesetzes. Für die ausbildenden Einrichtungen wie auch die Pflegeschulen werde eine sektorenübergreifende Finanzierungsgrundlage geschaffen und für die Auszubildenden eine hochwertige Ausbildung mit angemessener Ausbildungsvergütung ermöglicht. Die Krankenkassen sehen hierzu ausschließlich die Länder in der Pflicht. Vorgesehen ist jedoch, dass fast 240 Millionen Euro pro Ausbildungsjahr von den gesetzlichen Krankenkassen und 17,7 Millionen aus der Soziale Pflegeversicherung kommen sollen. Der AOK-Bundesverband lehnt dies schon aus ordnungspolitischen Gründen ab. Zudem sei "nicht einzusehen, warum die pflegebedürftigen Menschen, die ohnehin unter den viel zu hohen Eigenanteilen leiden, für eine eindeutig gesamtgesellschaftliche Aufgabe weiter belastet werden sollen", so Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann.
Ähnlich äußert sich auch der GKV-Spitzenbverband: "Die Kosten für originär staatliche Aufgaben auf die Solidargemeinschaft zu verlagern, darf nicht fortgeschrieben werden. Für gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen Bund und Länder die Finanzierung übernehmen. Es bedarf auch vor dem Hintergrund der angespannten Finanzsituation einer grundlegenden Korrektur der Finanzierungssystematik", kritisiert die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis.
Für den Pflegehelfer- bzw. -assistenzberuf gibt es derzeit 27 unterschiedliche Ausbildungswege, die in den Ländern angeboten werden. Dabei unterscheiden sich die Ausbildungsdauer und die Ausbildungsinhalte erheblich. Problematisch ist das deshalb, weil damit die Qualifikationen nicht vergleichbar sind. Auf dieser Grundlage Assistenzkräften mehr Verantwortung zu übertragen und eine geeignete Personalquote für Assistenzkräfte in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern festzulegen, ist nur sehr eingeschränkt möglich. Das große Potenzial der Assistenzkräfte in der Versorgung kann nicht hinreichend genutzt werden. Außerdem erschweren die unterschiedlichen Anforderungsprofile die Anerkennung der ausländischen Pflegekräfte. Auch deshalb ist die Zahl der Anerkennungen für diese Pflegekräfte relativ gering. In den Jahren 2016 bis 2022 gab es nur 3.000 Neuanträge für landesrechtlich geregelte Pflegehelfer- und -assistenzberufe. Zum Vergleich: Für Pflegefachkräfte wurden im selben Zeitraum 72.000 Neuanträge gestellt.
Ein einheitliches Berufsbild, das international anschlussfähig ist, und die in diesem Jahr in Kraft getretenen Vereinfachungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sollen das ändern. Zudem soll das neue Fachassistenzgesetz Interessierten den Einstieg in den Pflegeberuf erleichtern, da die generalistische Pflegefachkraftausbildung auf der nunmehr generalistischen Pflegefachassistenzausbildung aufbaut und die Fachkraftausbildung verkürzt werden kann, wenn bereits ein Abschluss als Fachassistenzkraft vorliegt. Umgekehrt können Menschen, die die Fachkraftausbildung abbrechen, erleichtert den Abschluss als Pflegefachassistenzkraft erhalten. Damit können mehr Pflegekräfte einen qualifizierten Berufsabschluss erhalten und bürokratische Verfahren beim Umstieg von einer zur anderen Ausbildung werden vereinfacht.
- Entwurf des PfAssEinfG als PDF-Download (extern, 352 KB)
- AOK: Finanzierung des Gesetzes erneut ordnungspolitisch falsch
- GKV-Spitzenverband: Gesellschaftliche Aufgaben aus Steuern finanzieren
- Vorwurf der Kassen: Fehlfinanzierung führt zu "drastischen" Beitragssteigerungen
- DESTATIS / 33.600 Pflegefachkräfte im Jahr 2023 erfolgreich ausgebildet
- Bundestag: Mittel- bis langfristige Entwicklungen im Pflegemarkt
- BKK / Neuausrichtung der Pflege - Hintergrundpapier zu Pflegekräften
- vdek und bpa fordern Vereinfachung für internationale Pflegekräfte
- Bundestag / Mehr Befugnisse für Pflegekräfte geplant
- GKV-Spitzenverband / Sprunghafter Anstieg bei den Pflegefällen
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