Vereinbarung zwischen Kassen und Ärzten
Telefonische Krankmeldung auch für Kinderkrankengeld wieder möglich
19.12.2023·Eltern können die für Kinderkrankengeld notwendige ärztliche Bescheinigung zur Betreuung ihres kranken Kindes ab sofort wieder telefonisch bekommen. Die Notwendigkeit zum Besuch einer Arztpraxis entfällt durch eine Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für die ersten fünf Tage der Erkrankung. Unnötige Infektionen durch den Aufenthalt in vollen Wartezimmern sollen so vermieden werden.
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