Urteil

Gewährung von Studienbeihilfen ist nicht sozialversicherungspflichtig

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

10.12.2008·Ein Unternehmen, das ehemaligen Auszubildenden während ihres Studiums eine Studienbeihilfe gewährt, muss für die Studienbeihilfen keine Sozialversicherungsabgaben zahlen. Dies gilt zumindest unter der Bedingung, dass der Auszubildende nach erfolgreichem Studienabschluss eine mindestens vierjährige...

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