Urteil: City BKK muss Zusatzbeiträge zurückzahlen
28.06.2011·Der Zusatzbeitrag von Krankenkassen ist nur dann zulässig, wenn ihm ein qualifizierter Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht vorausgeht. Geschieht dies nicht, müssen bereits gezahlte Beiträge wieder erstattet werden.
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