Teillegalisierung
Bundeskabinett beschließt Cannabisgesetz
16.08.2023·Die Bundesregierung hat am 16.08.2023 den Entwurf eines "Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften" (CanG) beschlossen. Kernelemente des Gesetzes sind die Teillegalisierung des privaten und gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbaus für Erwachsene zum Eigenkonsum und der Start einer Aufklärungskampagne für Kinder und Jugendliche.
Die wesentlichen Regelungen im Einzelnen
Das Gesetz soll nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen evaluiert werden.
Medizinalcannabis bleibt verschreibungspflichtig
Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken wird in ein eigenes Gesetz überführt. Das Gesetz lehnt sich im Wesentlichen an die in der Praxis bewährten Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes an. Es bleibt bei der Verschreibungspflicht von Medizinalcannabis. Die Versorgung mit Medizinal-Cannabis für diejenigen Patientinnen und Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen sind, wird weiterhin sichergestellt.
- Stiftung Deutsche Krebshilfe / Mehr Rauchende durch Cannabis-Freigabe befürchtet / Gesundheitsexperten fordern strenge Auflagen für Legalisierung
- phoenix / Suchtmediziner Thomasius warnt vor Legalisierung von Cannabis
- FAQ / So sollen Jugendliche vor Cannabis-Konsum geschützt werden - Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz (extern)
- Bundestag / Jugend soll vor Cannabis geschützt werden
- BMG: Eigenanbau und Modellversuch - Bundesregierung einigt sich auf Eckpunkte zu Cannabis
- Vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf des CanG als PDF-Download (extern, 1.1 MB)
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