Strafzinsen an Banken

Kassen zahlen zweistelligen Millionenbetrag aus Beitragsgeldern

11.05.2016·Im Zuge der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank müssen immer öfter auch Sozialversicherungsträger wie die Krankenkassen Strafzinsen für Geldanlagen bei den Banken zahlen. Weil es sich hierbei um Pflichtbeiträge handelt, werden Forderungen nach Nullzins-Konten für die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen immer lauter.

Gesetzliche Krankenkassen sind dazu verpflichtet, Betriebsmittel zur laufenden Finanzierung der Ausgaben sowie Rücklagen zur Abdeckung von Ausgabeschwankungen vorzuhalten. Hierbei geht es oft um Milliardenbeträge. Von den alleine unter Aufsicht des Bundesversicherungsamtes (BVA) stehenden 78 der aktuell 118 Krankenkassen beträgt das Gesamtvolumen der...

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