Reform der Unabhängigen Patientenberatung (UPD)

Rechtsgutachten: Geplante Zwangsfinanzierung ist verfassungswidrig

25.11.2022·Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) soll nach dem Willen der Bundesregierung ab 01.01.2024 verpflichtend von der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) bezahlt werden. Ein Gutachten kommt nun zum Schluss, dass diese Form der Zwangsfinanzierung gegen das Grundgesetz verstößt.

Die von der Bundesregierung ab 01.01.2024 vorgesehene Finanzierung der UPD ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein im Auftrag des PKV-Verbandes erstelltes Gutachten. Weder PKV noch GKV dürften zwangsweise zur Finanzierung der UPD herangezogen werden. Die Patientenberatung sei keine Versicherungsleistung, sondern allgemeiner Verbraucherschutz....

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