Patientenrechte
Gericht bestätigt automatische Leistungsgenehmigung bei nicht fristgerechter Entscheidung der Krankenkasse
31.03.2015·Lange Entscheidungswege in der Bürokratie der gesetzlichen Krankenversicherung sollen nicht zu Lasten der Patienten gehen. Mit dieser Intention wurden durch das Patientenrechtegesetz von 2013 verbindliche Entscheidungsfristen für Krankenkassen eingeführt. Nach deren Ablauf gelten die beantragten Leistungen dann automatisch als genehmigt. Dies bestätigte nun nochmals ein Sozialgericht.
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